Beschlussvorlage - 33/BV/074/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Pripsleben befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Die Erhöhung der Hundesteuer ist eine Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept, Maßnahme-Nr. 07/2021. Im Zuge der Beratung zum Haushaltssicherungskonzept wurde sich auf die Erhöhung der Hundesteuer verständigt.

 

Da die zurzeit gültige Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer aus dem Jahr 2015 ist, macht sich eine Überarbeitung erforderlich. In der neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen und die Höhe der zu erhebenden Hundesteuer angepasst.

 

Im § 4 der neuen Satzung werden der Steuersatz für den

 

  1. Hund  auf 30,00 € (unverändert)  , für den
  2. Hund  von 40,00 € auf 70,00 €   , für den
  3. Hund  von 70,00 € auf 90,00 €   , für den
  4. und jeden weiteren Hund von 70,00 € auf 150,00 €  

 

festgesetzt.

 

Gemäß §§ 5 und 22 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pripsleben beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer mit Wirkung vom 01.01.2022.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.1.00.40320000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sonstige Gemeindesteuern (Hundesteuer)

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

2.100,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:  Durch die Erhöhung der Hundesteuer ab dem Haushaltsjahr 2022 können gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr ca. 660 € mehr zur Annahme angeordnet werden.

 

 

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Anlagen

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