Beschlussvorlage - 02/BV/067/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Siedenbollentin befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Die Erhöhung der Hundesteuer ist eine Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept, Maßnahme-Nr. 06/2021. Im Zuge der Beratung zum Haushaltssicherungskonzept wurde sich auf die Erhöhung der Hundesteuer verständigt.

 

Da die zurzeit gültige Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer aus dem Jahr 2015 ist, macht sich eine Überarbeitung erforderlich. In der neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen und die Höhe der zu erhebenden Hundesteuer angepasst.

 

Im § 4 der neuen Satzung werden der Steuersatz für den

 

  1.   Hund   von 35,00 € auf 40,00 €   für den
  2.   Hund   von 55,00 € auf 65,00 €   für den
  3.   Hund und jeden weiteren von 70,00 € auf 80,00 €  

 

festgesetzt.

 

Gemäß §§ 5 und 22 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben

dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Siedenbollentin beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer mit Wirkung vom 01.01.2022.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.1.00.40320000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sonstige Gemeindesteuern (Hundesteuer)

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

                  3.200,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

                     500,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Durch die Anpassung der Hundesteuer kann die Gemeinde jährlich ca. 500 € höhere Erträge und Einzahlungen erzielen. Bei den angegebenen Haushaltsmitteln ist die Anpassung der Hundesteuer noch nicht berücksichtigt.

Hundesteuersatzung Siedenbollentin

 

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Anlagen

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