Beschlussvorlage - 39/BV/086/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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30.03.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.
Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Groß Teetzleben wurden folgende Werte festgestellt:
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Ergebnisrechnung |
in EUR |
Zeile 25 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
25.099,42 |
Zeile 26 und 27 |
Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage |
0,00 |
Zeile 28 und 29 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage |
0,00 |
Zeilen 30 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage |
0,00 |
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Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V |
0,00 |
Zeile 31 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12. |
25.099,42 |
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Vortrag aus Vorjahren |
401.261,09 |
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Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren |
426.360,51 |
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Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V |
JA |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
7.371,42 |
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Bilanz |
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Passiva 1. |
Stand Eigenkapital zum 31.12. |
1.551.238,41 |
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Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 25.099,42 €. Das positive Ergebnis ist um 142.009,42 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich zurückzuführen auf Gewerbesteuer- und Grundsteuermehreinnahmen, höheren Mieterträgen sowie Zinserträge aus der Vollverzinsung Gewerbesteuer. Weiterhin erfolgten Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Einschließlich des positiven Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich insgesamt ein Jahresergebnis von 426.360,51 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses von 1.513.718,47 € auf 1.551.238,41. Die Bilanzsumme beträgt 2.342.860,74 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.
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Finanzrechnung |
in EUR |
Zeile 22 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
133.311,82 |
Zeile 45 |
Planmäßige Tilgung |
30.535,52 |
Zeile 47 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
102.776,30 |
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Vortrag aus Vorjahren |
242.643,58 |
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Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren |
345.419,88 |
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Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V |
JA |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
12.271,42 |
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Bilanz |
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Aktiva 2.2.6.1 |
Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres |
202.204,70 |
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Veränderung der liquiden Mittel |
124.978,96 |
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Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres |
327.183,66 |
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Passiva 4.2.1 und 4.10.2 |
Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres |
366.965,45 89.763,22 |
Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 133.311,82 €. Davon werden die Kredite mit 30.535,52 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 345.419,88 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.
In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 12.271,42 € für die Anschaffung eines Stromerzeugers und einer Tauchpumpe für die Feuerwehr sowie für den Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED in Lebbin übertragen.
Die liquiden Mittel erhöhten sich um 124.978,96 € auf insgesamt 327.183,66 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 456.728,67 €.
Wesentliche Zu- und Abgänge im Anlagevermögen, neben der planmäßigen Abschreibung, sind in folgenden Bilanzpositionen:
Pos. 1.2.2 Über einen Tauschvertrag mit Private wurde eine Fläche am Sportplatz erworben.
Pos. 1.2.3 Ein bebautes Flurstück mit 3.451 m² wurde in Klein Teetzleben an Private verkauft. Im Feuerwehranbau wurden die Elektroinstallation und die Brandschutzabnahme vorgenommen.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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39 kB
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3
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(wie Dokument)
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42,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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346,8 kB
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