Beschlussvorlage - 39/BV/086/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Groß Teetzleben wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

25.099,42

Zeile 26 und 27

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 28 und 29

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

25.099,42

 

Vortrag aus Vorjahren

401.261,09

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

426.360,51

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

7.371,42

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.551.238,41

 

 

 

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 25.099,42 €. Das positive Ergebnis ist um 142.009,42 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich zurückzuführen auf Gewerbesteuer- und Grundsteuermehreinnahmen, höheren Mieterträgen sowie Zinserträge aus der Vollverzinsung Gewerbesteuer. Weiterhin erfolgten Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Einschließlich des positiven Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich insgesamt ein Jahresergebnis von 426.360,51 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses von 1.513.718,47 € auf 1.551.238,41. Die Bilanzsumme beträgt 2.342.860,74 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

133.311,82

Zeile 45

Planmäßige Tilgung

 

30.535,52

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

102.776,30

 

Vortrag aus Vorjahren

242.643,58

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

345.419,88

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

12.271,42

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

202.204,70

 

Veränderung der liquiden Mittel

124.978,96

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

327.183,66

 

 

 

Passiva 4.2.1 und 4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

366.965,45

89.763,22

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 133.311,82 €. Davon werden die Kredite mit 30.535,52 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 345.419,88 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 12.271,42 € für die Anschaffung eines Stromerzeugers und einer Tauchpumpe für die Feuerwehr sowie für den Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED in Lebbin übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 124.978,96 € auf insgesamt 327.183,66 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 456.728,67 €.

 

Wesentliche Zu- und Abgänge im Anlagevermögen, neben der planmäßigen Abschreibung, sind in folgenden Bilanzpositionen:

Pos. 1.2.2 Über einen Tauschvertrag mit Private wurde eine Fläche am Sportplatz erworben.

Pos. 1.2.3 Ein bebautes Flurstück mit 3.451 m² wurde in Klein Teetzleben an Private verkauft. Im Feuerwehranbau wurden die Elektroinstallation und die Brandschutzabnahme vorgenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Groß Teetzleben mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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