Beschlussvorlage - 38/BV/105/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Wildberg wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-13.591,95

Zeile 26 und 27

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

26.575,59

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

7.568,51

Zeilen 28 und 29

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

20.552,15

 

Vortrag aus Vorjahren

-115.091,68

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-94.539,53

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

Nein

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

2.737,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

0,00

Passiva 1.5

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

184.997,66

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -13.591,95 €. Das negative Ergebnis ist um 106.183,05 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich zurückzuführen auf Gewerbesteuermehreinnahmen, nicht geplante Zuweisungen für den Kitabereich sowie höhere Mieterträge. Weiterhin erfolgten Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Einschließlich des negativen Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich insgesamt ein Ergebnisvortrag ins nächste Jahr von – 94.539,53 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Die Gemeinde verfügt über kein Eigenkapital. Trotz der Entnahmen aus Rücklagen erhöhte sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von 178.974,22 € auf 184.997,66. Die Gemeinde ist aufgrund des fehlenden Eigenkapitals und des Ausweises eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages gem. § 43 Abs. 3 KV M-V überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 1.941.818,56 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

12.194,21

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

 

39.090,28

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-26.896,07

 

Vortrag aus Vorjahren

-147.057,51

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-173.953,58

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

8.737,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva

4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-114.369,90

 

Veränderung der liquiden Mittel

-32.161,39

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-146.531,29

 

 

 

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.305.204,14

 

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 12.194,21 €. Davon werden die Kredite mit 39.090,28 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von – 173.953,58  €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr wurden Haushaltsermächtigungen für die Anschaffung des Stromerzeugers der Feuerwehr i. H. v. 6.000,00 € übertragen. Weiterhin sind Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 2.737,00 € für die Machbarkeitsstudie zum Kita Umbau übertragen worden.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 32.161,39 € auf insgesamt -146.531,29 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.305.204,14 €.

 

Wesentliche Zu- und Abgänge im Anlagevermögen, neben der planmäßigen Abschreibung, sind in folgenden Bilanzpositionen:

Pos. 1.2.7 Sandkastenschiff und Abenteuerhaus für Kita, Rasentraktor Rider

Pos. 1.2.8 Kita: Geschirrspüler, Waschautomat, Krippenwagen, Schrank, Stapelbank, Stuhl-Tisch-Kombination

Pos. 1.2.10 Sanierung ehemalige Turnhalle Liegenschaftskarte, Baustellenschild

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Wildberg mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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