Beschlussvorlage - 01/BV/498/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Altentreptow hat eine Spendenaktion “Friedenstaube“ (MV 91/MV/497/2022) ins Leben gerufen.

 

Auf dem Spendenkonto sind bis Stand: 07.04.2022  20.858,17 € eingegangen.

 

Eine namentliche Spendenliste ist als Anlage beigefügt.

 

Die Spenden sind zweckgebunden und werden im Haushaltsjahr 2022 ertragswirksam verbucht.

 

Gemäß § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern in Verbindung mit § der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow in der derzeit gültigen Fassung obliegt bei Spenden im über 1.000 Euro die Entscheidung zur Annahme bei der Stadtvertretung.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Annahme der Spenden in Höhe von 20.858,17 EUR für die Spendenaktion „Friedenstaube“ entsprechend der beigefügten Spenderliste.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 01/ 3.1.5.00.46290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Arbeit mit Asylbewerbern/sonstige weitere laufende Erträge

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 0,00 EUR

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 0,00 EUR

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 20.858,17 EUR

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 20.858,17

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Spendengelder werden nach Beschlussfassung vom Verwahrkonto auf das o.g. Konto gebucht.

 

 

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Anlagen

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