Beschlussvorlage - 35/BV/090/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Röckwitz wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

17.535,21

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

17.535,21

 

Vortrag aus Vorjahren

-71.258,40

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-53.723,19

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

23.632,01

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

525.263,94

 

Das Jahresergebnis beträgt 17.535,21 €. Das Ergebnis ist um 38.860,21 € besser ausgefallen, als geplant. Dies ist auf höhere Grundsteuer- und Gewerbesteuererträgen, die teilweise nicht durchgeführte Sanierung des Museums, nicht besetzte Bundesfreiwilligendienststellen und Einsparungen bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gebäuden, Straßen und Fahrzeugen zurückzuführen. Allerdings verbleibt nach Hinzurechnung des negativen Ergebnisvortrages aus Vorjahren ein negatives Jahresergebnis von -53.723,19 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund der Einstellung der investiven Schlüsselzuweisungen in die zweckgebundene Kapitalrücklage und des Jahresüberschusses von 497.715,15 € auf 525.263,94 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

44.872,53

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

9.452,83

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

35.419,70

 

Vortrag aus Vorjahren

21.983,50

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

57.403,20

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-948.282,01

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

34.426,15

 

Veränderung der liquiden Mittel

545.064,95

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

579.491,10

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

74.693,39

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 44.872,53 €. Davon werden die Kredite mit 9.452,83 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren ergibt sich insgesamt ein positives Ergebnis von 57.403,20  €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Es wurden Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. 23.632,01 € für die Sanierung des Museums, 237.450,00 € für die restlichen Fördermitteleinzahlungen für die Sanierung der Ringstraße, investive Auszahlungen für Ringstraße i. H. v. 1.220.400,00 € sowie eine Kreditaufnahme für die Ringstraße i. H. v. 58.300,00 €  in das Folgejahr übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 545.064,95 € auf insgesamt 579.491,10 €. Das ist mit den erhaltenen Fördermitteln zur Sanierung der Ringstraße i. H. v. 500.000,00 € zu begründen. U. a. erhöht sich dadurch die Bilanzsumme von 697.177,25 € auf 1.230.428,65  €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 74.693,39 €.

 

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.10 geleistete Anzahlungen für Planungsleistungen Bauvorhaben Ringstraße

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Röckwitz mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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