Beschlussvorlage - 31/BV/071/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Altenhagen wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-163.322,20

 

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

36.366,87

Zeile 26 und 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

5.417,58

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-121.537,75

 

Vortrag aus Vorjahren

-8.237,57

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-129.775,32

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

22.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

164.605,02

 

 

 

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -163.322,20 €. Das negative Ergebnis ist um 75.157,80 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich aufgrund von nicht durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen zurückzuführen. Nach Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe der investiven Schlüsselzuweisungen von 5.417,58 € wurde der verbleibende Fehlbetrag bis zur Höhe des ausgewiesenen positiven Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen per 01.01.2012 aus der allgemeinen Kapitalrückalge i. H. v. 36.366,87 € entnommen. Mit dem Ergebnisvortrag aus den Vorjahren ergibt sich insgesamt ein Jahresergebnis von - 129.775,32 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrage von 322.509,64 € auf 164.605,02. Die Bilanzsumme beträgt 897.864,79 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet. In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 22.000,00 € für die Dachsanierung der Kita übertragen.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-142.184,92

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

18.232,27

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-160.417,19

 

Vortrag aus Vorjahren

-77.508,57

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-237.925,76

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva

4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-117.964,76

 

Veränderung der liquiden Mittel

162.368,27

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-280.333,03

 

 

 

Passiva 4.2.1

4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

102.452,97

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -142.184,92 €. Davon werden die Kredite mit 18.232,27 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von  -237.925,76 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 162.368,27 € auf insgesamt -280.333,03 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 102.452,97 €.

 

In der Anlagenbuchhaltung sind neben den Abschreibungen als Zu-/Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Bilanzposition:

Pos. 1.2.7 Hausanschlüsse E.DIS bei der Feuerwehr und Kita

Pos. 1.2.8 Rasenmäher, Ladegerät für die Feuerwehr

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Altenhagen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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