Beschlussvorlage - 29/BV/112/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Burow wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-84.757,82

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

21.342,59

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

28.228,00

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-35.187,23

 

Vortrag aus Vorjahren

-525.643,86

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-560.831,09

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

3.085,03

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.309.795,03

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -84.757,82 €. Das negative Ergebnis ist um 50.832,18 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich auf höhere Gewerbesteuern und der Veräußerung von Anlagevermögen sowie durch Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Sachverständigenkosten zurückzuführen. Durch die Entnahme aus der allgemeinen und zweckgebundenen Kapitalrücklage konnte das negative Ergebnis verbessert werden. Es ergibt sich insgesamt ein negativer Ergebnisvortrag. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund der Entnahmen aus der Kapitalrücklage von 1.380.811,28 € auf 1.309.795,03 €. Die Bilanzsumme beträgt 7.443.051,32 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

112.711,71

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

134.157,25

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-21.445,54

 

Vortrag aus Vorjahren

-292.174,47

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-313.620,01

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

3.085,03

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

97.148,52

 

Veränderung der liquiden Mittel

-442.233,35

Passiva 4.10.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

345.084,83

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

4.199.542,99

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 112.711,71 €. Davon werden die Kredite mit 134.157,25 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -21.445,54 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen i. H. v. 3.085,03 € für die Innenwanddämmung der Sporthalle übertragen.

Ein Kredit mit einer Restschuld von 1.475.552,10 € wurde zinsgünstiger umgeschuldet. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 4.199.542,99 €.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 442.233,35 € auf insgesamt -345.084,83 €.

 

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zu- und Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2 Verkauf von 3 Flurstücken mit insgesamt 1.381 m²

Pos. 1.2.4 Neuerrichtung einer Straßenlampe

Pos. 1.2.7 Anschaffung Spielgeräte Friedenstraße Burow

Pos. 1.2.8 12 Tablets für Gemeindevertretung

Pos. 1.2.10 Zugänge für geleistete Anzahlungen Anlagen im Bau: Alte Dorfstraße 2. BA,  Weg an der Milchviehanlage, Gartenstraße Burow, Fahrzeughalle Weltzin

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Burow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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