Beschlussvorlage - 14/BV/072/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gnevkow für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gnevkow
|
Entscheidung
|
|
|
06.04.2022
|
Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.
Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Gnevkow wurden folgende Werte festgestellt:
|
Ergebnisrechnung |
in EUR |
Zeile 25 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
-4.214,48 |
Zeile 26 |
Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage |
0,00 |
Zeile 27 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage |
4.214,48 |
Zeilen 28 bis 30 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage |
0,00 |
|
Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V |
0,00 |
Zeile 31 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12. |
0,00 |
|
Vortrag aus Vorjahren |
52.362,96 |
|
Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren |
52.362,96 |
|
Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V |
JA |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
0,00 |
|
|
|
|
Bilanz |
|
Passiva 1. |
Stand Eigenkapital zum 31.12. |
546.771,46 |
Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -4.214,48 €. Das negative Ergebnis ist um 51.470,52 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich auf höhere Gewerbesteuern und der Veräußerung von Anlagevermögen sowie durch Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Sachverständigenkosten zurückzuführen. Durch die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage konnte das negative Ergebnis ausgeglichen werden. Es ergibt sich insgesamt ein positiver Ergebnisvortrag. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund der pflichtigen Einstellung der investiven Schlüsselzuweisungen in die zweckgebundene Kapitalrücklage von 541.749,43 € auf 546.771,46 €. Die Bilanzsumme beträgt 1.094.133,13 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.
|
Finanzrechnung |
in EUR |
Zeile 22 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
41.810,87 |
Zeile 42 |
Planmäßige Tilgung |
10.025,62 |
Zeile 47 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
31.785,25 |
|
Vortrag aus Vorjahren |
112.574,21 |
|
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren |
144.359,46 |
|
Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V |
JA |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
0,00 |
|
|
|
|
Bilanz |
|
Aktiva 2.2.6.1 |
Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres |
168.125,53 |
|
Veränderung der liquiden Mittel |
21.240,96 |
|
Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres |
189.366,49 |
Passiva 4.2.1 |
Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres |
481.011,06 |
Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 41.810,87 €. Davon werden die Kredite mit 10.025,62 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein positives Ergebnis von 144.359,46 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.
In das Folgejahr werden keine Haushaltsermächtigungen übertragen.
Ein Investitionskredit mit einer Restschuld von 206.490,77 € wurde zinsgünstiger umgeschuldet.
Die liquiden Mittel erhöhten sich um 21.051,99 € auf insgesamt 189.667,20 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 481.011,06 €.
In der Anlagenbuchhaltung sind als Zu- und Abgänge folgende Werte bilanziert worden:
Pos. 1.2.2 Verkauf Baulandflächen an Private
Pos. 1.2.3 Ankauf FFw Garage
Pos. 1.2.7 Anschaffung Feuerwehrfahrzeug TLF 16/25, Verkauf LF 16
Pos. 1.2.8 Motorsense für den grünen Bereich, Defibrillator mit Wandschrank Feuerwehrgebäude
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
39 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
42,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
343,7 kB
|