Beschlussvorlage - 14/BV/072/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Gnevkow wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-4.214,48

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

4.214,48

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

0,00

 

Vortrag aus Vorjahren

52.362,96

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

52.362,96

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

546.771,46

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -4.214,48 €. Das negative Ergebnis ist um 51.470,52 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich auf höhere Gewerbesteuern und der Veräußerung von Anlagevermögen sowie durch Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Sachverständigenkosten zurückzuführen. Durch die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage konnte das negative Ergebnis ausgeglichen werden. Es ergibt sich insgesamt ein positiver Ergebnisvortrag. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund der pflichtigen Einstellung der investiven Schlüsselzuweisungen in die zweckgebundene Kapitalrücklage von 541.749,43 € auf 546.771,46 €. Die Bilanzsumme beträgt 1.094.133,13 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

41.810,87

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

10.025,62

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

31.785,25

 

Vortrag aus Vorjahren

112.574,21

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

144.359,46

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

168.125,53

 

Veränderung der liquiden Mittel

21.240,96

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

189.366,49

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

481.011,06

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 41.810,87 €. Davon werden die Kredite mit 10.025,62 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein positives Ergebnis von 144.359,46 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

In das Folgejahr werden keine Haushaltsermächtigungen übertragen.

Ein Investitionskredit mit einer Restschuld von 206.490,77 € wurde zinsgünstiger umgeschuldet.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 21.051,99 € auf insgesamt 189.667,20 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 481.011,06 €.

 

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zu- und Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2 Verkauf Baulandflächen an Private

Pos. 1.2.3 Ankauf FFw Garage

Pos. 1.2.7 Anschaffung Feuerwehrfahrzeug TLF 16/25, Verkauf LF 16

Pos. 1.2.8 Motorsense für den grünen Bereich, Defibrillator mit Wandschrank Feuerwehrgebäude

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Gnevkow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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