Beschlussvorlage - 12/BV/082/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gültz für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gültz
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Entscheidung
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31.03.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.
Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Gültz wurden folgende Werte festgestellt:
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Ergebnisrechnung |
in EUR |
Zeile 25 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
-57.787,77 |
Zeile 26 |
Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage |
50.605,14 |
Zeile 27 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage |
9.484,68 |
Zeilen 28 bis 30 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage |
0,00 |
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Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V |
0,00 |
Zeile 31 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12. |
2.302,05 |
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Vortrag aus Vorjahren |
-584.847,61 |
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Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren |
-582.545,56 |
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Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V |
NEIN |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
4.400,00 |
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Bilanz |
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Passiva 1. |
Stand Eigenkapital zum 31.12. |
726.749,18 |
Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -57.787,77 €. Das Ergebnis fällt um 97.152,23 € besser als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund von höheren Gewerbesteuern und Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ist nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 775.052,27 € auf 726.749,18 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.174.174,45 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.
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Finanzrechnung |
in EUR |
Zeile 22 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
4.877,17 |
Zeile 42 |
Planmäßige Tilgung |
22.083,79 |
Zeile 47 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
-17.206,62 |
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Vortrag aus Vorjahren |
-302.452,97 |
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Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren |
-319.659,59 |
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Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V |
NEIN |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen |
0,00 |
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Bilanz |
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Passiva 4.10.1 |
Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres |
-260.958,66 |
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Veränderung der liquiden Mittel |
73.280,23 |
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Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres |
-334.238,89 |
Passiva 4.2.1 |
Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres |
885.076,68 |
Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 4.877,17 €. Davon werden die Kredite mit 22.083,79 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von 319.659,59 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.
In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen für die Erneuerung einer Regenentwässerung i. H. v. 4.400,00 € für Auszahlungen.
Die liquiden Mittel verringerten sich um 73.280,23 € auf insgesamt -334.238,89 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 885.076,68 €.
In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge und Abgänge folgende Werte bilanziert worden:
Pos. 1.2.2 Verkauf zweier Flurstücke
Pos. 1.2.4 Zugang Straßenbeleuchtung Gültz, Abgang Erinnerungswerte alte Straßenbeleuchtung
Pos. 1.2.8 Defibrillator mit Wandschrank Feuerwehr
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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39,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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42,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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357,7 kB
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