Beschlussvorlage - 08/BV/082/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Golchen für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Golchen
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Entscheidung
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09.06.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.
Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Golchen wurden folgende Werte festgestellt:
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Ergebnisrechnung |
in EUR |
Zeile 25 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
-59.434,15 |
Zeile 26 |
Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage |
24.492,00 |
Zeile 27 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage |
67.033,91 |
Zeilen 28 bis 30 |
Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage |
0,00 |
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Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V |
0,00 |
Zeile 31 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12. |
-16.892,24 |
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Vortrag aus Vorjahren |
-352.533,51 |
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Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren |
-369.425,75 |
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Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V |
NEIN |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
3.000,00 |
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Bilanz |
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Passiva 1. |
Stand Eigenkapital zum 31.12. |
348.141,08 |
Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -59.434,15 €. Das Ergebnis fällt um 57.251,85 € besser als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund von erheblich höheren Gewerbesteuererträgen sowie Einsparungen im Personalbereich zurückzuführen. Um den Jahresfehlbetrag auszugleichen, wurde aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage 5.503,50 € und aus der allgemeinen Kapitalrücklage 61.530,41 € entnommen. Dadurch verbleibt ein negatives Jahresergebnis von -16.892,24 €. Einschließlich der Vorträge aus Vorjahren verbleibt ein insgesamt negatives Ergebnis. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 402.071,73 € auf 348.141,08 €. Die Bilanzsumme beträgt 1.483.121,06 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.
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Finanzrechnung |
in EUR |
Zeile 22 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
-53.556,50 |
Zeile 42 |
Planmäßige Tilgung |
4.200,82 |
Zeile 47 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
-57.757,32 |
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Vortrag aus Vorjahren |
-164.602,64 |
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Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren |
-222.359,96 |
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Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V |
NEIN |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen |
3.000,00 |
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Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen |
0,00 |
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Bilanz |
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Passiva P4.10.1 |
Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres |
-117.671,37 |
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Veränderung der liquiden Mittel |
-60.208,43 |
Passiva P4.10.1 |
Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres |
-177.879,80 |
Passiva 4.2.1 |
Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres |
117.575,07 |
Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -53.556,50 €. Davon werden die Kredite mit 4.200,82 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von – 222.359,96 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.
In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3.000,00 € für Sachverständigenkosten zur Flurneuordnung übertragen.
Die liquiden Mittel verringerten sich um 60.208,43 € auf insgesamt -177.879,80 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 117.575,07 €.
In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:
Pos. 1.2.4 Grundstückszuordnung Golchen Forst
Pos. 1.2.7 Spielgeräte Spielplatz Golchen, Rasentraktor Herkules HT
Pos. 1.2.8 Defibrillator mit Wandschrank, Drucker finanziert aus Medienpreis, Partyzelt
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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39,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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42,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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357 kB
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