Beschlussvorlage - 08/BV/082/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Golchen wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-59.434,15

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

24.492,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

67.033,91

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-16.892,24

 

Vortrag aus Vorjahren

-352.533,51

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-369.425,75

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

3.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

348.141,08

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -59.434,15 €. Das Ergebnis fällt um 57.251,85 € besser als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund von erheblich höheren Gewerbesteuererträgen sowie Einsparungen im Personalbereich zurückzuführen. Um den Jahresfehlbetrag auszugleichen, wurde aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage 5.503,50 € und aus der allgemeinen Kapitalrücklage 61.530,41 € entnommen. Dadurch verbleibt ein negatives Jahresergebnis von -16.892,24 €. Einschließlich der Vorträge aus Vorjahren verbleibt ein insgesamt negatives Ergebnis. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 402.071,73 € auf 348.141,08 €. Die Bilanzsumme beträgt 1.483.121,06 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-53.556,50

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

4.200,82

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-57.757,32

 

Vortrag aus Vorjahren

-164.602,64

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-222.359,96

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen

3.000,00

 

Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen

0,00

 

Bilanz

 

Passiva

P4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-117.671,37

 

Veränderung der liquiden Mittel

-60.208,43

Passiva

P4.10.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-177.879,80

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

117.575,07

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -53.556,50 €. Davon werden die Kredite mit 4.200,82 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von – 222.359,96 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3.000,00 € für Sachverständigenkosten zur Flurneuordnung übertragen.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 60.208,43 € auf insgesamt -177.879,80 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 117.575,07 €.

 

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.4 Grundstückszuordnung Golchen Forst

Pos. 1.2.7 Spielgeräte Spielplatz Golchen, Rasentraktor Herkules HT

Pos. 1.2.8 Defibrillator mit Wandschrank, Drucker finanziert aus Medienpreis, Partyzelt

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Golchen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im lfd. Haushaltsjahr:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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