Mitteilungsvorlage - 01/MV/497/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadt darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.

 

Zuwendungen dürfen nur von der Bürgermeisterin oder ihrer Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Die Bürgermeisterin hat eine Spendenaktion „Friedenstaube“ ins Leben gerufen. Insbesondere geht es hier um freiwillige Leistungen/Aufgaben (Bsp. Erstversorgung), die Kriegsflüchtlingen zugutekommen sollen (bspw. aktuell den Ukraine-Flüchtlingen).

 

Die Spenden werden Vorort eingesetzt oder weitergereicht.

 

Die Spenden werden auf dem hierfür eingerichteten Verwahrkonto der Stadt Altentreptow verbucht.

Die Annahmen der Spenden erfolgt entsprechend den Regelungen in der Kommunalverfassung M-V unter Berücksichtigung der Wertgrenzenregelung durch die Bürgermeisterin, den Hauptausschuss oder die Stadtvertretung.

 

Loading...