Beschlussvorlage - 01/BV/496/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 03.03.2022 sind in der Gemeinschaftsunterkunft  in Altentreptow 12 ukrainische Kriegsflüchtlinge angekommen, 4 Frauen und 8 Kinder. Da die Versorgung gegenwärtig nicht geklärt ist, wird die Stadt Altentreptow die Aufwendungen für die Erstversorgung mit Lebensmitteln, Hygieneartikel, Kleidung und  Telefonkarten etc. (Grundversorgung) übernehmen.

 

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis MSE. Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, wird eine Kostenerstattung beantragt.

 

Es handelt sich hier um freiwillige Aufwendungen. Ein Planansatz ist im Haushaltsplan 2022 nicht enthalten. Aufgrund der Zuständigkeit sind die Aufwendungen von Bund/Land M-V zu erstatten.

 

Gemäß § 22 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt bis zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen die Erstversorgung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge in Höhe von 5.000 € zu übernehmen. Ein Antrag auf Kostenerstattung (Konnexitätsprinzip) wird bei den übergeordneten Behörden gestellt.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 Sonstige Sach- und Verbrauchsmittel

 

 

 x

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 0,00

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 0,00

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 5.000 EUR

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 5.000 EUR

Erläuterungen:

 

Zunächst werden die Aufwendungen in Höhe von 5.000 € aus dem Produktsachkonto 3.1.5.00.52490000 – Soziale Einrichtungen/Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gezahlt.

 

Eine teilweise Deckung erfolgt aus Spendeneinnahmen aus dem geschaffenen Spendenkonto „Friedenstaube“.

 

Außerdem wird für die entstandenen Aufwendungen ein Antrag auf Kostenerstattung (Konnexitätsprinzip) beim Landkreis MSE gestellt.

 

 

 

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