Beschlussvorlage - 06/BV/099/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Aufgrund von Preissteigerungen des Essensversorger hat dieser darüber informiert, dass die Abgabepreise für die Mittagsversorgung (Versorgungsvertrag-Nr. 010664 aus 2014 unter 3.6.5.02) in der Kita "Vier Jahreszeiten" in Grapzow zum 01.05.2022 um 0,30 € erhöht werden.

 

Die Kalkulation des Preises, den die Eltern zahlen, setzt sich aus dem Abgabepreis des Essenversorgers (durchlaufende Gelder) und den Kosten für die Ausgabe in der Kita (Personalaufwendungen) zusammen.

 

Der neu kalkulierte Preis für die Kita "Vier Jahreszeiten" in Grapzow, unter Berücksichtigung der tatsächlich gegessenen Portionen (Abmeldungen berücksichtigt), beträgt für Krippenkinder/Kindergartenkinder   3,50 €.

 

Gleichzeitig wurden die Entgelte für Frühstück und Vesper angepasst. Diese betragen für Krippenkinder/Kindergartenkinder 0,67 € bzw. 0,60 € pro Portion.

 

Gegenüberstellung alte/neue Preise:

 

  Alt  Neu

Frühstück 0,66 €  0,67 €

Mittag  3,18 €  3,50 € 

Vesper   0,56 €  0,60 €

 

Die Gebührenordnung muss nicht angepasst werden, da in dieser lediglich der Hinweis auf den Gebührenaushang in der Kita gegeben wird. (§ 12 Absatz 1 der Ordnung)

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467), ist es Aufgabe der Gemeindevertretung allgemeine privatrechtliche Entgelte auf der Grundlage einer Kalkulation festzusetzen.

  

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die vorliegende Kalkulation für die Essenpreise der Kita „Vier Jahreszeiten“ sowie die neuen Preise.

 

Ab dem 01.05.2022 sind von den Eltern folgende Preise für Krippenkinder/Kindergartenkinder zu zahlen: (inkl. Essenausgabe)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

Mittag     Frühstück   Vesper

 3,50 €        0,67 €       0,60 €   

         

Der Gebührenaushang (auf diesen wird lt. § 12 verwiesen) in der Kita ist Bestandteil der Benutzungs- u. Gebührenordnung. Diese braucht somit nicht angepasst werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Im Haushaltsjahr: 2022

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

3.6.5.02.43292000

 

Bezeichnung:

Beteiligung Essenskosten

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...