Beschlussvorlage - 06/BV/097/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Grapzow wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-320.315,68

Zeile 26  und 27

Einstellung/Entnahme aus der Kapitalrücklage

197.525,86

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der Ergebnisrücklage

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-122.789,82

 

Vortrag aus Vorjahren

405.607,51

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

282.817,69

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.167.488,31

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -320.315,68 €. Das Ergebnis fällt um 80.225,68 € schlechter als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund von erheblich geringeren Gewerbesteuererträgen zurückzuführen. Um den Jahresfehlbetrag auszugleichen, wurde aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage 39.399,90 € und aus der allgemeinen Kapitalrücklage 158.125,96 € entnommen. Dadurch verbleibt ein negatives Jahresergebnis, welches mit den Vorträgen aus Vorjahren insgesamt jedoch positiv ist. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 1.487.803,99 € auf 1.167.488,31. Die Bilanzsumme beträgt 4.819.101,99 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-257.648,53

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

36.706,51

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-294.355,04

 

Vortrag aus Vorjahren

710.282,75

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

415.927,71

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen

86.345,48

 

Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen

0,00

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

517.541,31

 

Veränderung der liquiden Mittel

-253.436,64

Aktiva

2.2.6.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

264.104,67

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.274.792,96

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von 257.648,53 €. Davon werden die Investitionskredite mit 36.706,51 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 415.927,71 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 253.436,64 € auf insgesamt 264.104,67 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.274.792,96 €. Die Summe beinhaltet 432.214,65 €, die für die Sanierung von Wohnungen von der GEWO Bau Burow GmbH erstattet werden.

 

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zu-/Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2 Verkauf Gartenland, Umbuchung aus geleistete Anzahlungen Anlagen im Bau Flurstück Verbindungsstraße zur Kita

Pos. 1.2.3 Verkauf Wohnhaus

Pos. 1.2.4 Ankauf Flurstück mit 1.209 m², Umbuchung aus geleistete Anzahlungen für Anlagen im Bau Straßenkörper Verbindungsweg zur Kita

Pos. 1.2.8 Hochbeet für Spielplatz Kita, Tablets für Gemeindevertreter

Pos. 1.2.10 geleistete Anzahlungen für Sanierung historisches Gemeindehaus

 

Es wurden investive Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 50.945,48 € für die Sanierung des historischen Gemeindehauses sowie 35.400,00 € für den Spielplatz der Kita ins Folgejahr übertragen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Grapzow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...