Beschlussvorlage - 37/BV/104/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Wolde wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-217.453,52

Zeile 26 und 27

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 28 und 29

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-217.453,52

 

Vortrag aus Vorjahren

139.081,00

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-78.372,52

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

117.643,31

 

Das Jahresergebnis beträgt -217.453,52 €. Die Gemeinde erhielt wegen der guten Haushaltslage der Vorvorjahre keine Schlüsselzuweisungen vom Land. Es waren keine Rücklagen vorhanden, um über eine Entnahme eine Verbesserung des Ergebnisses zu erzielen. Das negative Ergebnis ist aber um 214.201,48 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist zurückzuführen auf höhere Mieterträge und Erträge bei den Kindertagesstätten Gebühren, hauptsächlich jedoch auf Einsparungen durch den Nicht-Abriss des 24 WE und nicht durchgeführter Unterhaltungsmaßnahmen. Einschließlich des positiven Ergebnisvortrages aus den Vorjahren ergibt sich insgesamt ein Ergebnisvortrag ins nächste Jahr von -78.372,52 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verringerte sich aufgrund des Fehlbetrages von 335.096,83 € auf 117.643,31. Die Bilanzsumme beträgt 2.028.865,57 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-119.647,76

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

 

62.299,38

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-181.947,14

 

Vortrag aus Vorjahren

-237.411,43

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-419.358,57

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-233.903,34

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

225.046,29

 

Veränderung der liquiden Mittel

-408.868,19

Passiva 4.10.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-183.821,90

 

 

 

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.161.694,17

 

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -119.647,76 €. Davon werden die Kredite mit 62.299,38 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von – 419.358,57  €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen für das Kita Dach für investive Auszahlungen i. H. v. 339.378,00 € sowie die dafür benötigte Kreditaufnahme zur Finanzierung des Eigenanteils i. H. v. 109.300,00 € in das Folgejahr übertragen – siehe Muster 19. Weiterhin sind für investive Auszahlungen der Feuerwehr 3.825,34 € übertragen worden.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 408.868,19 € auf insgesamt -183.821,90 €. U. a. ist dafür die Umschuldung eines Darlehens i. H. v. 448.230,72 € von der Sparkasse zur DKB maßgeblich. Die Einzahlung der Summe erfolgte von der DKB schon in 2018. Die Auszahlung an die Sparkasse jedoch erst in 2019.

Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.161.694,17  €.

Wesentliche Zu- und Abgänge im Anlagevermögen, neben der planmäßigen Abschreibung, sind in folgenden Bilanzpositionen:

Pos. 1.2.8 Elektroherd Gemeindehaus, 3 Defibrillatoren mit Wandschrank, Turbospritze, Löschmittelbehälter und Handlampe für Feuerwehr

Pos. 1.2.10 Kauf Mannschaftstransportwagen VITO, Planungsleistungen Kita Dachumbau

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Wolde beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Wolde mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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