Beschlussvorlage - 36/BV/103/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommern am 31.12.2015 (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) veränderte sich auch das Leistungsspektrum der Feuerwehr, welches sich aus kostenfrei zu erbringende Pflichtaufgaben und abrechnungsfähigen Einsätze zusammensetzt.

 

Die  aktuelle Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Tützpatz wurde am 25.02.2020 beschlossen, die 1. Änderung am 28.07.2021. Eine Überarbeitung war notwendig, da ein neuer Anhänger angeschafft wurde. 

 

Für den neuen Anhänger ergibt sich ein pauschaler Kostensatz i.H.v. 30 € je Stunde. Eine Kalkulation kann derzeit noch nicht erfolgen, da hierfür noch keine ausreichenden Werte vorliegen.

 

Entsprechend § 5 Abs.  1 der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 25 Abs. 3 BrSchG wird die Gemeinde Tützpatz ermächtigt, den Kostenersatz in einer Satzung zu regeln.

 

Dabei können lt. BrSchG M-V Pauschalbeträge festgesetzt werden. Zu den Kosten gehören auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen sowie Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten. Der Kostenersatz darf höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten gedeckt werden. Die Vorhaltekosten können auf Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnet werden.

 

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Tützpatz über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrkostenersatzsatzung) ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zur Änderung von Satzungen zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Tützpatz über  die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrkostenersatzsatzung). Die 2. Änderungssatzung soll am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:2022

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.2.6.01.44259

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom sonstigen privaten Bereich

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Mehrerträge/Mehreinzahlungen

Kostensatz : neuer Anhänger: 30,00 €

 

 

 

Loading...