Beschlussvorlage - 07/BV/069/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Dem Jahresabschluss 2019 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat in seiner Sitzung vom 16.03.2022 die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Werder wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

4.339,21

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

3.014,90

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

1.324,31

 

Vortrag aus Vorjahren

-228.469,82

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-227.145,51

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

32.586,97

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

612.317,71

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 4.339,21 €. Das Ergebnis fällt um 93.539,21 € besser als geplant aus. Dies ist hauptsächlich aufgrund von erheblich geringeren Aufwendungen, u. a. bei Sach- und Dienstleistungen sowie beim Personal zurückzuführen. Durch eine Grundstückszuordnung erhöhte sich die allgemeine Kapitalrücklage und verringerte sich das Jahresergebnis auf 1.324,31 €. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ist aufgrund der negativen Vorträge nicht erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses und der investiven Schlüsselzuweisungen von 586.296,69 € auf 612.317,71 €. Die Bilanzsumme beträgt 3.823.268,12 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

35.536,65

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

53.559,78

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-18.023,13

 

Vortrag aus Vorjahren

36.809,50

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

18.786,37

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungen

35.626,97

 

Übertragene Haushaltsermächtigungen Einzahlungen

1.440,00

 

Bilanz

 

Passiva

4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-53.319,09

 

Veränderung der liquiden Mittel

-302.930,84

Passiva 4.10.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-356.249,93

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.310.655,38

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 35.536,65 €. Davon werden die Investitionskredite mit 53.559,78 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 18.786,37 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 302.930,84 € auf insgesamt -356.249,93 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.310.655,38 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2 Zaun für die Spielplätze in Wodarg, Kölln und Werder

Pos. 1.2.3 Kauf eines Flurstückes in Kölln, Verkauf Alte Molkerei mit Mehrfamilienhaus Kölln

Pos. 1.2.4 Umbuchung Dorfstraße Wodarg nach Fertigstellung von Anlagen im Bau

Pos. 1.2.6 Übernahme Dorfchronik von Privat

Pos. 1.2.7 Rasentraktor Lazer, Inzahlungnahme des alten Rasentraktors, Motorsäge

Pos. 1.2.8 Stabheckenschere

Pos. 1.2.10 geleistete Anzahlungen für die Anlage im Bau Dorfstraße Wodarg und den VW Crafter als MTW für die Feuerwehr

Es wurden Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 32.586,97 € für Rolltore der Feuerwehr, Baumpflanzungen, Baumkronenschnitte und den Umbau des Dorfgemeinschaftshauses sowie 1.440,00 € als investive Einzahlung für den Defibrillator sowie 3.040,00 € für investive Auszahlungen für den Defibrillator und eine Waldschenke ins Folgejahr übertragen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Werder mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...