Beschlussvorlage - 24/BV/125/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung eines Interessenbekundungsverfahrens für eine/n Schulsozialarbeiter*in für die Regionale Schule mit Grundschule Tützpatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel
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Entscheidung
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15.03.2022
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Sachverhalt
Das Amt Treptower Tollensewinkel sucht einen anerkannten Träger für die Schulsozialarbeit für die Regionale Schule mit Grundschule Tützpatz.
Für die Schulsozialarbeit werden Personal- und Sachkostenzuschüsse vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf Grundlage der Jugend RL III gewährt.
Für die Antragstellung der Fördermittel ist nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens der anerkannte Träger der Schulsozialarbeit selbst zuständig. Die Anträge auf Gewährung der Personalkosten – und Sachkostenzuschüsse sind bis spätestens 01.07 des Vorjahres schriftlich beim Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einzureichen.
Somit würde die Förderung der Schulsozialarbeit erst ab dem Jahr 2023 möglich sein.
Zwischen dem Amt Treptower Tollensewinkel und dem ausgewählten Träger der Schulsozialarbeit wird eine Ko-Finanzierungsvereinbarung geschlossen.
Gemäß der Jugend RL III wird ein Personalkostenzuschuss aus ESF-Zuwendungen und kreislichen Mitteln von maximal 60 % gewährt.
Die restlichen 40 % werden durch die Ko-Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Amt Treptower Tollensewinkel und dem Träger der Schulsozialarbeit abgedeckt.
Somit muss das Amt Treptower Tollensewinkel für die Schulsozialarbeit einen Eigenanteil an den Personalkosten in Höhe von 40 % übernehmen.
Für die anfallenden Sachkosten in der Schulsozialarbeit haben sich die Träger, Schulträger und die Wohnsitzgemeinden angemessen zu beteiligen.
Von Seiten des Landkreises wird entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel maximal ein jährlicher Zuschuss aus kreislichen Mitteln in Höhe von bis zu 400,00 € gewährt.
Überblick über die Kosten:
Die Kosten werden auf der Grundlage der bereits besetzen Stelle in der KGS Altentreptow (hier Schulsozialarbeiterin) kalkuliert, Eingruppierung der Stelle ist gleichwertig mit einer/einem Schulsozialarbeiter*in, wöchentliche Arbeitszeit 35 h
Personalkosten gesamt für ein Jahr ca.: |
54.000,00 € |
davon Eigenanteil Personalkosten für die Amtsschule: |
21.600,00 € |
davon Eigenanteil Sachkosten für die Amtsschule (8 %) |
4.320,00 € |
Gesamte Mittel für HH-Planung: |
25.920,00 € |
Somit sind für das HH-Jahr 2023 für die Schulsozialarbeit Kosten in Höhe von ca.
25.920,00 € einzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkwel beschließt die Ausschreibung eines Interessenbekundungsverfahrens für eine/n Schulsozialarbeiter*in.
Der Amtsausschuss ermächtigt nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens den Amtsvorsteher mit dem entsprechenden ausgewählten Träger der Schulsozialarbeit eine Ko-Finanzierungsvereinbarung für die Schulsozialarbeit zu vereinbaren.
Die HH-Mittel werden ab dem HH-Jahr 2023 mit in den Amtshaushalt eingeplant
(ca. 25.920,00 €).
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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2.1.5.01.52551000
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Kostenerstattungen an private Unternehmen
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
25.920,00 |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: |
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Die Haushaltsmittel werden im Finanzplanzeitraum 2022 und in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.