Beschlussvorlage - 02/BV/059/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

siehe – Vorlage an den Bürgermeister der Gemeinde Siedenbollentin vom 17.12.2021. Die Entscheidung des Bürgermeisters ist als Dringlichkeitsenscheidung gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V zu werten. Die Eilentscheidung war nötig, da die Erdgasverträge für 3 Objekte (Kita, Gemeindezentrum und dem Multifunktionalen Veranstaltungszentrum/Turnhalle vom bisherigen Anbieter der e.on GmbH zum 31.12.2021 gekündigt wurden. Um ab 01.01.2022 nicht in die überhöhten Grundversorgungstarife des regionalen Anbieters e.on zu geraten, bedurfte es einer Ausschreibung mit entsprechender kurzfristigen Entscheidung.

 

Laut § 5 Abs. 1 S. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siedenbollentin vom 11.02.2020 entscheidet der Bürgermeister bei Vergabe von Aufträgen nach UvgO bis zu einem Wert von 5 Tausend Euro. Da es sich für die Jahre 22 und 23 zusammen um eine Bruttoangebotssumme von 21.810,92 € handelt, liegt die Entscheidung bei der Gemeindevertretung. Bei äußerster Dringlichkeit  kann der Bürgermeister nach § 39 der KV M-V entscheiden. Diese Entscheidung ist nach §39 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V nachträglich durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen.

 

„Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.“

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbollentin genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 17.12.2021 gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg -Vorpommern zur Vergabe von Leistungen nach UVgO für die Erdgaslieferung 2022 - 2023, Los 5: Gemeinde Siedenbollentin.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 3.6.5.02.5224  u. 5.7.3.01.5224

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Unterhaltung Gas

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

  Kita     4.800,00 €              

  GZ    15.900,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

  Kita    4.776,00 €              

  GZ     15.888,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

  Kita    24,00 €              

  GZ     12,00 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:   GZ  = Gemeindezentrum (5.7.3.01.)

 

 

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