Beschlussvorlage - 01/BV/410/2021-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2021-2024 der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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01.02.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.02.2022
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Sachverhalt
Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2021-2024 sollte bereits in der Stadtvertretung am 07.12.2021 beraten und beschlossen werden. Aufgrund der pandemischen Entwicklung fand die Sitzung im Dezember nicht statt.
Im Finanzausschuss am 19.01.2022 wurde die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ausführlich beraten und erörtert. Alle Ergänzungen und Änderungen sind rot gekennzeichnet. In den Maßnahmeblättern wurden die Ergebnisse zum 31.12.2021 angepasst.
Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltsatzung 2021 der Stadt Altentreptow vom 22. April 2021 wurde unter III. Sonstige Hinweise zur Haushaltswirtschaft ausgeführt: Die Fortschreibung zum Haushaltsicherungskonzept ist mit der Nachtragshaushaltssatzung 2021, spätestens bis zum 30. November 2021, bei der uRAB einzureichen.
Mit dem Haushaltssicherungskonzept wird den StadtvertreternInnen eine umfangreiche Analyse der Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen an die Hand gegeben. Auf der Grundlage dieser Analyse sind Maßnahmen zu beschließen, wie die negativen Vorträge im Finanzhaushalt zukünftig abgebaut werden können.
Bisher konnte die Stadt Altentreptow keinen Antrag auf Ergänzungs- und Sonderzuweisung nach § 27 FAG für den Abbau der negativen Vorträge stellen, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
Mit der Fortschreibung HSK werden die bereits beschlossenen Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2020 – 2023 abgerechnet und bestehende Maßnahmen fortgeschrieben.
Die Maßnahme 025/2021 wird nicht fortgeführt. Das Objekt der ehemaligen FTZ soll für deine Wohnbebauung veräußert werden.
Des Weiteren sollen die Aufwendungen für Unterhaltung der Gebäude/Grundstücke/Außenanlagen auf ein notwendiges Maß reduziert werden (Maßnahmennummer 21/2021).
Es wird zusätzlich eine allgemeine Haushaltsperre auf alle Aufwendungen in Höhe von 2 % in das HSK neu aufgenommen. Dies entspricht der jährlichen Haushaltsperre, die von der Bürgermeisterin zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 ausgesprochen wird (Maßnahmennummer 23/2021).
Auch für das Haushaltsjahr 2022 ist eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich.
Für die Entscheidung ist gemäß § 22 KV M-V die Stadtvertretung zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
2022 |
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in Folgejahren: |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Auf den gesamten Haushalt. |