Beschlussvorlage - 01/BV/410/2021-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2021-2024 sollte bereits in der Stadtvertretung am 07.12.2021 beraten und beschlossen werden. Aufgrund der pandemischen Entwicklung fand die Sitzung im Dezember nicht statt.

 

Im Finanzausschuss am 19.01.2022 wurde die Fortschreibung des  Haushaltssicherungskonzeptes  ausführlich beraten und erörtert. Alle Ergänzungen und Änderungen sind rot gekennzeichnet. In den Maßnahmeblättern wurden die Ergebnisse zum 31.12.2021 angepasst.

 

Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltsatzung 2021 der Stadt Altentreptow vom 22. April 2021 wurde unter III. Sonstige Hinweise zur Haushaltswirtschaft ausgeführt:  Die Fortschreibung zum Haushaltsicherungskonzept ist mit der Nachtragshaushaltssatzung 2021, spätestens bis zum 30. November 2021, bei der uRAB einzureichen.

 

Mit dem Haushaltssicherungskonzept wird den StadtvertreternInnen eine umfangreiche Analyse der Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen an die Hand gegeben. Auf der Grundlage dieser Analyse sind Maßnahmen zu beschließen, wie die  negativen Vorträge im Finanzhaushalt zukünftig abgebaut werden können.

 

Bisher konnte die Stadt Altentreptow keinen Antrag auf Ergänzungs- und Sonderzuweisung nach § 27 FAG für den Abbau der negativen Vorträge stellen, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

 

Mit der Fortschreibung HSK werden die bereits beschlossenen Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2020 – 2023  abgerechnet und bestehende Maßnahmen fortgeschrieben.

 

Die Maßnahme 025/2021 wird nicht fortgeführt. Das Objekt der ehemaligen FTZ soll für deine Wohnbebauung veräußert werden.

 

Des Weiteren sollen die Aufwendungen für Unterhaltung der Gebäude/Grundstücke/Außenanlagen auf ein notwendiges Maß reduziert werden (Maßnahmennummer 21/2021).

 

Es wird zusätzlich eine allgemeine Haushaltsperre auf alle Aufwendungen in Höhe von 2 % in das HSK neu aufgenommen. Dies entspricht der jährlichen Haushaltsperre, die von der Bürgermeisterin zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 ausgesprochen wird (Maßnahmennummer 23/2021).

 

Auch für das Haushaltsjahr 2022 ist eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 KV M-V die Stadtvertretung zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Fortschreibung des Haushalts-sicherungskonzeptes 2021-2024 in der beigefügten Fassung.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Auf den gesamten Haushalt.

 

 

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