Beschlussvorlage - 01/BV/456/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die mit Satzungsbeschluss gleichzeitig beschlossenen Festsetzungen nach § 9 BauGB bzw. nach § 86 LBauO M-V führen heute zu einer erheblichen Beschränkung der baulichen Entwicklung in der Ortslage Thalberg. Gerade Bauvorhaben mit abweichenden Gebäudekubaturen können nicht realisiert werden. Das führt insbesondere dazu, dass sich Bauherren gegen eine Lückenbebauung in Thalberg entscheiden. Dieser Trend hält seit Jahren an. Um die Attraktivität des ländlichen Bauens in der Ortslage Thalberg zu steigern, ist es Absicht der Stadt, Hemmnisse einer baulichen Entwicklung, die sich im Wirkbereich der Stadt befinden, auszuräumen. In Auseinandersetzung mit der vorliegenden Satzung über die Festlegung und die erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Thalberg sind dabei insbesondere die gestalterischen Festsetzungen auf der Grundlage des § 86 LBauO M-V sowie die Festsetzungen nach § 9 BauGB in den Focus gerückt. Ihre Daseinsberechtigung ist in diesem Zusammenhang hinterfragt worden

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 07.09.2021 wurde das Verfahren zum Erlass der Textsatzung über die 1. Änderung der seit dem 07.01.1999 rechtskräftigen Satzung über die Festlegung und die erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Thalberg eingeleitet. Der vorgelegte Entwurf wurde durch die Stadtvertretung am 07.09.2021 gebilligt und hat daraufhin in der Zeit vom 18.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021 im Amt öffentlich ausgelegen bzw. standen die Unterlagen auf der Homepage des Amtes zum Download bereit. Darüber hinaus erfolgte eine Beteiligung der Nachbargemeinden und Behörden.

 

Nunmehr ist das notwendige Verfahren abgeschlossen und die Voraussetzungen zur Abwägung der privaten und öffentlichen Belange und zum Erlass der Satzung liegen vor.

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Beschlussvorschlag

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Ergebnis der Abwägung ist der Anlage zum Beschluss zu entnehmen.

 

  1. Aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) sowie nach Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 3449), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033) wird die Textsatzung über die 1. Änderung der seit dem 07.01.1999 rechtskräftigen Satzung über die Festlegung und die erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Thalberg erlassen.

 

  1. Die Begründung zur Textsatzung über die 1. Änderung der seit dem 07.01.1999 rechtskräftigen Satzung über die Festlegung und die erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Thalberg wird gebilligt.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Textsatzung über die 1. Änderung der seit dem 07.01.1999 rechtskräftigen Satzung über die Festlegung und die erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Thalberg ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Kosten der Planung übernimmt ein privater Bauherr.

 

 

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Anlagen

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