Beschlussvorlage - 29/BV/104/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder ihnen verbleiben, können Kostenbeiträge erhoben werden (§ 54 Absatz 2  i.V.m. § 69 Nr. 2 SchulG M-V).

 

Die Gemeinde Burow, als Träger der Grundschule,  erhält derzeit pro Schüler/in einen Schulkostenbeitrag in Höhe von 25,00 € für Lernmaterial. Die Grenzbetragsverordnung des Landes MV vom 11. Juli 1996 räumt einen Ermessenspielraum mit einem Höchstbetrag von 30,67 € pro Schuljahr und Schüler/in ein.

 

Die Erträge in dieser Position stagnieren seit 2015 auf ca. 2.000,00 € jährlich und sind lediglich von dem festgesetzten Betrag und der Schüleranzahl abhängig. Auf die Schüleranzahl hat die Gemeinde nur bedingt über die Schulentwicklungsplanung Einfluss.

 

Die Gemeinde Burow befindet sich in der Haushaltskonsolidierung.  Mit Beschluss der HSK – Maßnahmen (hier: 05/2021) hat man sich darauf verständigt zur Kostendeckung auch den Schulkostenbeitrag auf den Höchstbetrag von 30,67 EUR/Schüler anzuheben.

 

Gemäß § 22 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Burow beschließt den Schulkostenbeitrag von 25,00 € je Schüler/ Schuljahr auf den Höchstbetrag 30,67 € je Schüler/ Schuljahr gemäß der Grenzbetragsverordnung vom 11. Juli 1996 ab dem Schuljahr 2022/2023 zu erhöhen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 2.1.1.01.44290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Finanzielle Auswirkungen können noch nicht konkret beziffert werden.

Die Einnahme der Schulkostenbeiträge richtet sich nach der Anzahl der Schüler je Schuljahr.

 

 

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