Beschlussvorlage - 01/BV/437/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die FairWind Deutschland GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von 8 Windenergieanlagen im Bereich des WEG Altentreptow-Ost. Davon entfallen 3 Windenergieanlagen auf das Gemeindegebiet der Stadt Altentreptow (siehe Anlage 1).

 

Mit Schreiben vom 30.11.2021 hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte die Stadt Altentreptow zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG aufgefordert, das Einvernehmen oder die Verweigerung zum o.g. Vorhaben mit Bezug auf § 36 BauGB spätestens bis zum 31.01.2022 schriftlich zu erklären.

 

Aufgrund der immer noch anhaltenden Pandemie wurde um Fristverlängerung beim StALU MSE gebeten. Der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass eine Fristverlängerung im BImSchG nicht vorgesehen ist, aber der Termin vermerkt wird.

 

Am 16.12.2021 wurde der Verwaltung durch das StALU MSE die Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte weitergeleitet (siehe Anlage 2). Darin heißt es in der Schlussbestimmung:

 

„Die Errichtung und der Betrieb der WEA 61, der WEA 70 und der WEA 92, auf Flächen der Gemeinde Grischow, der Stadt Altentreptow und der Gemeinde Grapzow, gelegen im Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Altentreptow-Ost“, durch die FairWind Deutschland GmbH, ist mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar.

Die Errichtung und der Betrieb der WEA 60, der WEA 62, der WEA 63, der WEA 66 und der WEA 67 ist mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung nicht vereinbar, da die Standortwahl dem o. g. Ziel der Raumordnung gemäß Programmsatz 6.5(5) RREP MS widerspricht.“

 

 

Ergebnis: Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Altentreptow entspricht eine der drei geplanten Windenergieanlagen den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stellungnahme der Stadt Altentreptow (siehe Anlage 3) wird an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte weitergeleitet.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...