Beschlussvorlage - 01/BV/427/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 i. V. m. § 45 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.

 

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen sind im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Der Vorbericht enthält einen Sachstandsbericht zum Stand der laufenden sowie abgeschlossenen Maßnahmen.

 

Die Stadt Altentreptow wird für das Jahr 2022 wieder einen Programmantrag stellen. Mit den letzten verbleibenden Mittel zum Stichtag 31.12.2021 stehen derzeit noch ca. 12.934 Euro zur Verfügung.

 

Ein erneuter Programmantrag in Höhe von 600.000 Euro abzgl. Einnahmen in Höhe von 88.804 Euro (Zinsen und Tilgung für Darlehen, Ausgleichsbeträgen und Kauferlöse) für das Programmjahr 2022 wurde fristgerecht eingereicht. 

 

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem Vorbericht und der Haushaltsplanung 2022.

 

Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt stellen sich wie folgt dar:

 

Haushaltsjahr

städtischer Eigenanteil            laufender Aufwand

städtischer Eigenanteil investiv

2022

27.000 EUR

33.000 EUR

2023

30.000 EUR

30.000 EUR

2024

60.000 EUR

60.000 EUR

2025

28.700 EUR

81.500 EUR

 

Werden die Fördermittel nicht bewilligt, stehen im Haushaltsjahr 2022 keine finanziellen Mittel mehr für kleinteilige Maßnahmen zur Verfügung. Die geplanten sonstigen Erträge sind bereits für begonnen Maßnahmen gebunden.

 

Die Stadtvertretung Altentreptow hat am 07.09.2021 auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils aktuellen Fassung die Verlängerung des Durchführungszeitraumes die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ bis zum 31. Dezember 2031 beschlossen.

 

Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 Abs. 3 Ziffer 8 der Kommunalverfassung die Haushaltssatzung zu beschließen. 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Haushaltssatzung 2022 für das Städtebauliche Sondervermögen in der beigefügten Form.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Zuführungsbeträge 2022 Stadt Altentreptow an Städtebauliches Sondervermögen

 

 

 

 

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Anlagen

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