Beschlussvorlage - 01/BV/425/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Da aufgrund der pandemischen Entwicklung alle Sitzungstermine der Stadtvertretung abgesagt worden sind, um Kontakte weites gehend einzuschränken, wird auf der Grundlage des Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV2-Pandemie vom 28.01.2021 die Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchgeführt.

Die Stadt Altentreptow hat  für die Beschaffung von stationären raumlüftungstechnischen Anlagen (RLT) in der Grundschule  sowie für die T12 (Schulgebäude KGS) einen Bewilligungsbescheid erhalten (siehe Anlage).

 

 

Gesamtauszahlung

Förderung

Eigenanteil

T12

295.120 EUR

236.096 EUR

59.024 EUR

Grundschule

636.650 EUR

500.000 EUR

136.650 EUR

 

Insgesamt ist ein Eigenanteil in Höhe von 195.674 EUR  durch die Stadt Altentreptow zu finanzieren.

 

Die Maßnahme ist nicht Bestandteil des Haushaltsplanes 2021.

 

Aufgrund der steigenden Inzidenzen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie insbesondere auch bei Kindern (Schul- und Kitabetrieb) und dem im Bewilligungsbescheid  festgesetzten Termin für die Abrechnung  31.10.2022 soll eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von  195.674 EUR erfolgen, um in der vorläufigen Haushaltsführung 2022 mit der Ausschreibung und Umsetzung  der Maßnahme beginnen zu können.

 

Die Deckung kann durch den Einsatz von Einzahlungen aus dem „Ausgleich Straßenausbaubeiträge“ (1:1 Erstattung für bereits begonnen Straßenausbaumaßnahmen) vom Land M-V  in Höhe von:   403.389,29 EUR erfolgen. Diese sind planmäßig im Haushalt 2021 nicht erfasst (Maßnahmen aus Vorjahren).

Lt. Finanzrechnung Stand 30.11.2021 wird im investiven Bereich ein positiver Saldo in Höhe von 465.403,93 EUR ausgewiesen. Eine Deckung steht demzufolge zur Verfügung.

 

Gemäß § 22 KV M-V in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow entscheidet die Stadtvertretung über außerplanmäßige Auszahlungen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt  eine überplanmäßige Auszahlung  für die Maßnahme RLT Anlagen  Schulgebäude T12 und Grundschule in Altentreptow in Höhe von 931.770 EUR für das Haushaltsjahr 2021. Für die Umsetzung der Maßnahme stehen Fördermittel in Höhe von 736.096 EUR  zur Verfügung. Der Eigenanteil in Höhe von 195.674 EUR wird aus der Erstattung von Straßenausbaubeiträgen (1:1 Erstattung) vom Land M-V in Höhe von 403.389,29 EUR finanziert.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2021

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Die Maßnahme wird zusätzlich in die Haushaltsplanung 2021 aufgenommen.

 

 

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