Beschlussvorlage - 39/BV/075/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat sich die Gemeinde die Genehmigung zum Aufstellen einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige (Smiley-Tafel) eingeholt. Die Genehmigung wurde im Oktober 2021 durch das Straßenbauamt Neustrelitz erteilt.

Die Anschaffung der Tafel (Kreuzungsbereich L27/ Einfahrt Lebbin soll durch eine zweckgebundene Spende des Kulturvereins Lebbin in Höhe von 2.500 EUR finanziert werden.

 

Gemäß § 22 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Annahme der Spende zuständig.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben ist der Bürgermeister für die Annahme von Spenden in dieser Größenordnung zuständig.

 

Die Spende ist nach § 52 (2) Punkt 12 AO - die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung – förderfähig, da die Verkehrssicherung unter den Punkt der Unfallverhütung fällt.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Spende des Kulturvereins Lebbin von bis zu 2.500 Euro zur Anschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2022

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

5.4.1.00/1000.46290000

 

 

 

Bezeichnung: Spende

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 0,00

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 0,00

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 2.500 EUR

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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