Mitteilungsvorlage - 05/MV/073/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Regelung zur Stellvertretung des Bürgermeisters ab dem 20.11.2021
Mitteilung im schriftlichen Umlaufverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Breest
|
Kenntnisnahme
|
|
|
13.12.2021
|
Sachverhalt
Mit dem 19.11.2021 ist der Bürgermeister der Gemeinde Breest, Herr Hartmut Scheerer, verstorben und damit aus der Funktion des Bürgermeisters ausgeschieden.
Damit entfällt die Zahlung der Aufwandsentschädigung nach § 7 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Breest ab dem 20.11.2021.
Bei einem Mandatsverlust wird der 1. stellvertretende Bürgermeister zum amtierenden Bürgermeister. Er hat das Amt des Bürgermeisters inne und übt somit das Amt des Bürgermeisters bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters aus.
Herr Silvio Stange hat damit Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung als amtierender Bürgermeister nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung in Höhe
von 700,00 €.
Absatz 2 Sätze 2-3 des § 7 der Hauptsatzung finden hier keine Anwendung, da keine Verhinderungsvertretung (Urlaub, Krankheit, dienstliche Abwesenheit u.ä.) vorliegt.