Beschlussvorlage - 12/BV/073/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Eine Entgeltordnung gibt es bisher nicht. Mit Beschluss 12/BV/216/2019 wurde ein Nutzungsentgelt i.H.v. 20 € bzw. 50 € festgelegt.

 

Die Erarbeitung einer Kalkulation und die Erstellung einer Benutzungs- und Entgeltordnung ist Bestandteil des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Gültz

(Maßnahmen-Nr.: 07/2021).

 

Durch das Fachgebiet Finanzen nun wurde eine Gebührenkalkulation erstellt. (12/BV/072/2021)

 

Kalkuliert wurden so folgende Benutzungsentgelte:

 

Sportlerheim gesamt: 1.042,33 € pro Tag bzw. 505,37 € pro Stunde

 

Clubraum inkl. WC:    358,68 € pro Tag

 

Aufgrund der enorm hohen kalkulierten Entgelte wurden in Anlehnung an die Nutzungsentgelte anderer Sportstätten und Gemeindehäusern im Amtsbereich, ein Nutzungsentgelt i.H.v. 15,00 €/Stunde für das gesamte Sportlerheim sowie ein Nutzungsentgelt i.H.v. 100,00 €/Tag für den Clubraum inkl. WC festgelegt.

 

Unter Einbeziehen der angepassten Entgelte wurde eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sportlerheim in Gültz erstellt, die weitergehend auch die Nutzungsbedingungen während einer Vermietung regelt.

 

Unterscheidungen zwischen Bürgern der Gemeinde und auswärtigen Bürgern dürfen nicht gemacht werden.

 

Die Gemeindevertretung hat, gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gültz beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Sportlerheim in Gültz, mit Inkrafttreten zum 01.01.2022, mit folgenden Nutzungsentgelten:

 

Sportlerheim gesamt    15,00 €/Stunde

(Sportvereine)

 

Clubraum inkl. Toiletten 100,00 €/Tag

(private Veranstaltungen)

 

und setzt damit die Maßnahme 07/2021, aus dem Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Gültz um. 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 4.2.4.00.43229000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sonstige Entgelte

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Die Erträge und Einzahlungen werden bei der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

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