Beschlussvorlage - 38/BV/091/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Dorfgemeinschaftszentrum Wildberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wildberg
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Entscheidung
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24.02.2022
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Sachverhalt
Im Jahr 2021 wurde mit der Kernsanierung der ehemaligen Turnhalle in Wildberg begonnen. Der Ausbau der ehemaligen Turnhalle zum Dorfgemeinschaftszentrum ist fast abgeschlossen.
Das neu geschaffene Dorfgemeinschaftszentrum soll für öffentliche und private Feiern genutzt und vermietet werden. Auch Vereine und andere Interessengruppen sollen hier einen neuen kulturellen Treffpunkt finden.
Aus diesem Grund soll eine Benutzungs- und Entgeltordnung für das Dorfgemeinschaftszentrum beschlossen werden.
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die einem gemeinnützigen Sportverein oder -verband der Gemeinde Wildberg angehören ist die Nutzung unentgeltlich.
Ziel soll es sein, dass die Möglichkeiten und die Angebote zur Sportausübung gesichert, verbessert und erweitert, sowie die Sportentwicklung unterstützt und das Ehrenamt im Sport gestärkt wird. Insbesondere soll die Sportförderung auf die Belange von Kindern und Jugendlichen abgestimmt sein.
Da für eine Kalkulation der Kosten für das Dorfgemeinschaftszentrum noch keine ausreichenden Werte vorliegen, soll vorerst ein Beschluss der Gemeindevertretung über die Höhe des Nutzungsentgelts gefasst werden.
Die Nutzungsentgelte sollen wie folgt erhoben werden:
Sportgruppen und Vereine 17,00 €/Stunde
(überwiegend Erwachsene; 51%)
andere Nutzer 28,00 €/Stunde
ganztägige Nutzung 250,00 €/Tag
(Großveranstaltungen, private Feiern)
Diese Werte orientieren sich an den Kosten für vergleichbare Dorfgemeinschaftshäuser.
Eine entsprechende Kalkulation ist für 2023 geplant.
Die Gemeinde befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Im Haushaltssicherungskonzept 2021 ist diese Maßnahme-Nr. 13/2021 bereits festgelegt.
Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung erhebt die Gemeinde Wildberg Benutzungsentgelte.
Die Personen, die gemäß § 24 KV M-V dem Mitwirkungsverbot unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Dorfgemeinschaftszentrum Wildberg.
Die Nutzungsentgelte werden wie folgt festgelegt:
Sportgruppen und Vereine 17,00 €/Stunde
(überwiegend Erwachsene; 51%)
andere Nutzer 28,00 €/Stunde
ganztägige Nutzung 250,00 €/Tag
(Großveranstaltungen, private Feiern)
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die einem gemeinnützigen Verein oder -verband der Gemeinde Wildberg angehören ist die Nutzung unentgeltlich.
Eine Kalkulation wird 2023 erstellt, nachdem die tatsächlichen Aufwendungen bekannt sind.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
2022 |
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in Folgejahren: |
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nein |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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5.7.3.00.432290000 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Sonstige Entgelte
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
Die Erträge und Einzahlungen werden bei der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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238,5 kB
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