Beschlussvorlage - 01/BV/401/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusatzname Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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23.11.2021
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Gestoppt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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Sachverhalt
Am 26.08.2021 hat sich die Stadtvertretung Altentreptow mit der Vorlage 01/BV/145/2020 mit der Thematik „Namenszusatz“ Altentreptow beschäftigt. Ein erster Vorschlag war, die Bezeichnung „Findlingsstadt“. Aus dem Kultur- und Sozialausschuss kam dann die Anregung mittels Aufruf auf der Internetseite und im Amtskurier die Bürger zu beteiligen. Dies erfolgte am 08.10.2021. Aufgrund des Aufrufes sind nachfolgende Vorschläge bei der Verwaltung eingegangen:
Im Kultur- und Sozialausschuss der Stadtvertretung am 04.11.2021 wurde dazu informiert. Die Bürgermeisterin hat den Vorschlag unterbreitet und angeregt über eine Namensänderung nachzudenken und den Vorschlag „Treptow a. Toll – Treptow an der Tollense“ zur Diskussion gestellt.
Mit der Beantragung eines Zusatznamens für die Stadt Altentreptow könnte sich die Stadt ein markantes Alleinstellungsmerkmal geben und so auch für Besucher und Tagestouristen interessant machen.
Voraussetzung für die Beantragungen eines Namenszusatzes ist nach § 8 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V ein Antrag, der an das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern zu richten ist.
Die Änderung des Namens bedarf der Genehmigung durch das Innenministerium und ist nur aus Gründen des öffentlichen Wohls zulässig. Hierzu zählen auch hinreichende historische Gründe gemäß § 10 DVO zur KV M-V.
Da gerade der Name der Stadt von jedermann zu verwenden ist, wirkt eine Veränderung auch auf die Daten der Bürger direkt ein. Eine Namensänderung sollte demzufolge auf einen breiten Bürgerwillen gestützt werden. Der Bürgerentscheid, der diesen Willen feststellt, hat hier sogar die gleiche Rechtwirkung, wie ein Beschluss der Stadtvertretung mit 2/3 Mehrheit aller Mitglieder.
Gemäß § 22 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise zuständig.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Altentreptow beauftragt die Verwaltung:
- für die nächste Stadtvertretersitzung eine Vorlage für die Beantragung eines Zusatznamen gemäß § 8 KV M-V vorzubereiten. Der Zusatzname lautet:…………….
oder
- für die nächste Stadtvertretersitzung eine Vorlage zur Durchführung eines Bürgerentscheides zur Namensänderung gemäß § 8 KV M-V vorzubereiten. Der neue Name lautet:………………………………
oder
- Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt, keinen Zusatznamen zu führen und auch keine Namensänderung zu beantragen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
2020 |
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in Folgejahren: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
Die finanziellen Auswirkungen können erst nach Vorliegen der Entscheidung ermittelt werden.
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