Beschlussvorlage - 02/BV/053/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Siehe Vorlage an den Bürgermeister der Gemeinde Siedenbollentin vom 09.07.2021 (02/BM/008/2021)

 

Die Entscheidung des Bürgermeisters ist als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zu werten. Die Eilentscheidung war notwendig, um den Betrieb des Gemeindezentrums zu gewährleisen. Aufgrund der Ferien- und Urlaubszeit war es nicht möglich, kurzfristig eine Gemeindevertretersitzung einzuberufen.

 

Die ursprünglich vorgeschlagene Deckung aus dem Produktsachkonto 5.5.1.02.52310000 (Unterhaltung Gebäude und Grundstücke - Parkbühne) ist nicht möglich, da die untere Rechtsaufsichtsbehörde im Zeitraum bis zur Rechnungsstellung eine Sperranordnung für dieses Produktsachkonto ausgesprochen hat.

Die Deckung erfolgt aus den Produktsachkonten 5.7.3.01.5231000 (Unterhaltung Gebäude und Grundstücke – Gemeindezentrum), 3.6.5.02.52380000 (geringwertige Gegenstände und Ausrüstungsgegenstände – Kita) und 3.6.5.02.52310000 (Unterhaltung Gebäude und Grundstücke – Kita).

 

Entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siedenbollentin, vom 10.02.2020, trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4 KV M-V bei der Vergabe nach VOB bis zu einem Wert von 5.000,00 €. Darüber hinaus liegt die Entscheidung zur Vergabe bei der Gemeindevertretung. Bei äußerster Dringlichkeit kann der Bürgermeister nach § 39 KV M-V entscheiden. Diese Entscheidung ist nach § 39 Abs. 3 KV M-V nachträglich durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen.

 

Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.  

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbollentin genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters (02/BM/008/2021) vom 09.07.2021 gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zur Vergabe nach VOB (Ersatzneuverlegung eines Erdkabels im Gemeindezentrum Siedenbollentin).

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 X

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto: 5.7.3.01.52310000

 

 

 

Produktsachkonto: 3.6.5.02.52310000

 (5.800,00 €)

 

 

 

 3.6.5.02.52380000              (400,00 € )

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Unterhaltung Gebäude und Grundstücke

 

 

 Unterhaltung Gebäude und Grundstücke (Kita)

Geringwertige Geräte, Ausstattungsgegenstände (Kita)

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

                    5.700,00 €

Haushaltsmittel:

 

                                   7.885,00 €

bisher angeordnete

                    3.659,29 €

bisher angeordnete

                                      972,34 €

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

                    8.209,32 €

Maßnahmesumme:

                                   6.200,00 €

noch verfügbar:

 

                   -6.168,61 €

noch verfügbar:

 

                                      712,66 €

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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