Beschlussvorlage - 24/BV/117/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Das Amt Treptower Tollensewinkel hat für die Feuerwehren des Amtes eine Waschmaschine und einen Trockenschrank angeschafft, sodass die Einsatzkleidung selbst gereinigt werden kann.

Die Waschmaschine befindet sich im Feuerwehrgebäude der Stadt Altentreptow und die Wäsche wird von einem Mitarbeiter des Bauhofes gereinigt. Für die Anschaffung wurde eine Förderung i.H.v. 12.112,50 € gezahlt.

 

Es gibt bereits Feuerwehren aus den umliegenden Ämtern, die ein Interesse daran haben, ihre Einsatzkleidung auch durch das Amt waschen zu lassen (z.B. FFW Jarmen, FFW Neukalen) und es soll auch die Möglichkeit bestehen, die Kleidung des Bauhofs dort zu reinigen.

Das Waschen/Reinigen der Einsatzkleidung erfolgt nicht im Rahmen der öffentlichen Gewalt, sondern stellt eine privatrechtliche Leistung dar. Das Amt steht damit im Wettbewerb zu privaten Dienstleistern.

 

Ab dem 01.01.2023 wird das Reinigen der Einsatzkleidung der Feuerwehren umsatzsteuerbar (Vgl. § 2 Abs. 1 UStG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG u. 3 Abs. 9 S.1 UStG) und mangels Steuerbefreiung (Vgl. § 4 UStG) umsatzsteuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 19%.

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Die Kalkulation wurde dem Amtsausschuss bereits zur Entscheidung vorgelegt. Nunmehr muss die Entgeltordnung für das Reinigen der Einsatzkleidung beschlossen werden.

 

Ein Entwurf  für die Entgeltordnung ist als Anlage beigefügt. Es werden privatrechtliche Verträge für die Erbringung der Leistung abgeschlossen und Rechnungen erstellt.

 

Gemäß § 134 Abs. 2  i.V.m. § 22 KV M-V entscheidet der Amtsausschuss über die Festlegung privatrechtlicher Entgelte. Voraussetzung ist eine Kalkulation.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. §24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen. 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Entgeltordnung für  die Reinigung und Imprägnierung von Einsatzbekleidung der  Feuerwehren (Entgeltordnung Reinigung Einsatzkleidung) in der beigefügten Form.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.2.6.05.44190000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Brandschutz/Entgelte Waschen Einsatzkleidung

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Erträge aus privatrechtlichen Entgelten werden in die Haushaltsplanung 2022 des Amtes mit aufgenommen.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...