Beschlussvorlage - 33/BV/066/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Bisher gibt es keine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeinschafthäuser.

 

Die Gemeinde Pripsleben befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Als Maßnahme wurde die Kalkulation und die Einführung einer Benutzungs- und Entgeltordnung festgelegt. (Maßnahme-Nr. 06/2021)

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

1. Für die Prognose der Daten für die Jahre 2021-2022 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2018-2020 herangezogen.

2. Aufgrund der ab 2023 anstehenden Bewertung kommunaler Leistungen hinsichtlich ihrer Umsatzsteuerpflicht wurde der Kalkulationszeitraum auf 2021 bis 2022 festgelegt. Die jetzige Kalkulation wurde somit mit Brutto-Werten berechnet.

 

Die Gemeinde hat durschnittliche Aufwendungen  i.H.v. 2.500 € je Gebäude. Diese stehen in keinem Verhältnis zu den Nutzungen.

 

Kalkuliert wurden so folgende Benutzungsentgelte:

 

Barkow: 400,44 € pro Nutzung

Pripsleben: 324,69 € pro Nutzung

 

In Abstimmung mit dem Bürgermeister am 28.09.2021 wurde ein Nutzungsentgelt i.H.v 100 € für Pripsleben und 75 € (Sommer- Mai bis September) bzw. 100 € (Winter- Oktober bis April) für Barkow festgelegt.

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pripsleben beschließt die Kalkulation der Nutzungsentgelte für die Dorfgemeinschaftshäuser in Barkow und Pripsleben sowie folgende Benutzungsentgelte:

 

Barkow:  75 € pro Nutzung im Sommer

  100 € pro Nutzung im Winter

 

Pripsleben: 100 € pro Nutzung

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushaltsjahr 2021:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.7.3.01.43229000 (Barkow)

5.7.3.02.43229000 (Pripsleben)

 

 

Bezeichnung:

Entgelte Sonstiges

Entgelte Sonstiges

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Dies könnte bei einer unterstellten Nutzung von 6 Nutzungen im Jahr je Gebäude Mehrerträge/Mehreinzahlungen i.H.v. 600 € für Pripsleben und 525 € für Barkow ergeben.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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