Beschlussvorlage - 01/BV/379/2021-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Altentreptow ist die Absicht, die Fläche im Anschluss an den bestehenden Ortsteil Klatzow für eine kleinteilige Wohnbebauung zu entwickeln.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet.

Die Planungsfläche passt sich in die nähere Umgebung des Siedlungszusammenhangs des Ortsteils ein, die sich als Wohnbaufläche hinsichtlich der Nutzung charakterisieren lässt.

 

Der Bebauungsplan wird im regulären Verfahren nach § 3 BauGB, d.h. im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt.

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist gem. § 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Klatzow, in der Flur 3 die Flurstücke: 83/9, 87/7, 89/2 (teilweise), 86/6, 86/2, 87/4, 89/5 (teilweise) und wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden: durch das unbebaute Flurstück 81/1 und die rückwärtige Flurstücksgrenze der bebauten Grundstücke an der Dorfstraße

im Süden: durch unbebaute Flächen des Flurstücks 89/5

im Osten: durch die bebauten Flurstücke 86/4, 87/5 und 88 sowie die unbebauten Flurstücke 79/31 und 81/1

im Westen: durch die Landesstraße L 35

 

Die Größe umfasst ca. 3,8 ha.

 

Grund der Ergänzung:

Der Geltungsbereich wurde um das Flurstück 83/9, der Flur 3, innerhalb der Gemarkung Klatzow, erweitert.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V: 

 

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes  Nr.38 „Wohngebiet auf dem Klatzower Berg“ der Stadt Altentreptow zur Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach §4 BauNVO;
  2. den Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im Internet und im Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekannt zu machen;
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

X 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Stadt Altentreptow wird mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abschließen. Eine formlose Kostenübernahmeerklärung liegt bereits vor.

 

 

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Anlagen

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