Beschlussvorlage - 36/BV/071/2021-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Tützpatz ist finanziell nicht in der Lage, die Kosten für zukünftige neue Straßenerschließungen zu finanzieren. Um die anfallenden Kosten zu refinanzieren, gibt es die Möglichkeit, eine Erschließungsbeitragssatzung anzuwenden. In der vorliegenden Fassung werden 90% der Erschließungskosten auf die Anlieger umgelegt und 10% trägt die Gemeinde. Erschließung bedeutet dabei die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung) sowie den Anschluss an das Wegenetz (verkehrsmäßige Erschließung). Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert. Eine bestehende Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

 

Die Vorlage 36/BV/071/2021 wurde auf der GV-Sitzung vom 28.07.2021 auf die nächste Sitzung vertagt.

 

 „Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.“

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt die anliegende Erschließungsbeitragssatzung und die damit verbundene Erhebung von Beiträgen für zukünftige neue Straßenerschließungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Entsprechend den anfallenden tatsächlichen Kosten für Erschließung wird die Satzung angewandt.

 

 

 

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Anlagen

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