Beschlussvorlage - 01/BV/374/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat am 08.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 der Stadt Altentreptow „Wohngebiet Holländer Gang" gemäß § 13a BauGB beschlossen. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. Der Beschluss wurde am 16.10.2020 im Internet und im amtlichen Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung haben in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 06.11.2020 im Amt Treptower Tollensewinkel im Bauamt ausgelegen und im Internet zur Verfügung gestanden. Ein Hinweis ist eingegangen, der Geltungsbereich wurde verändert.

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat am 23.02.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 "Wohngebiet Holländer Gang" gemäß § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltprotokoll beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 12.04.2020 bis einschließlich 14.05.2021 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß §2 Abs.2 BauGB) wurde ebenfalls durchgeführt.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bebauungsplan Nr. 35 "Wohngebiet Holländer Gang" der Stadt Altentreptow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 als Satzung beschlossen. Die Begründung (Stand: Oktober 2021) und das Umweltprotokoll (Stand Oktober 2021) werden gebilligt.
  2. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 "Wohngebiet Holländer Gang" werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
  3. Der Bebauungsplan Nr. 35 "Wohngebiet Holländer Gang" der Stadt Altentreptow ist gemäß § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und dem Umweltprotokoll zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan einschließlich der Begründung in Kraft.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.1.1.00.56250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Aufwendungen für Planungsleistungen

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 54.150,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 2.505,50 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 1.259,16 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 50.385,34 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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