Beschlussvorlage - 36/BV/089/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 07.10.2021 hat Herr Helmuth von Maltzahn, Seestraße 14, 17194 Ulrichshusen eine Spende in Höhe von 50.000 EUR für die denkmalschutzrechtliche Sanierung des historischen Speichers in Tützpatz angekündigt.

 

Der Betrag ist am12.10.2021 bei der Stadtkasse eingegangen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahmen von Spenden ab 1.000 EUR.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt die Annahme der Spende in Höhe von 50.000 EUR von Herrn Helmuth von Maltzahn, Seestraße 14, 17194 Ulrichshusen für die denkmalschutzrechtliche Sanierung des historischen Speichers in Tützpatz.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2021

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 x

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 1.1.4.01/3000.681590000

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 Einzahlung aus Investitionszuwendungen vom sonst.       privaten Bereich

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 0,00 €

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 0,00 €

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 50.000,00 €

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 50.000,00 €

Erläuterungen:

Bei dieser Spende handelt es sich um eine zweckgebundene Spende für die Sanierung des Speichers. Die Mittel werden in der Bilanz als Anzahlung auf Sonderposten bis zu ihrer Verwendung ausgewiesen.

 

 

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