Beschlussvorlage - 08/BV/065/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Gegenwärtig wird laut Beschluss der Gemeindevertretung für die Vermietung des Gemeindehauses eine Gebühr von 120,00 € ganztags bzw. 60,00 € halbtags pro Nutzung erhoben.

 

Nachdem das ehemalige Gemeindehaus nach einem Brand abgerissen wurde, wurde das Gemeindehaus neu erbaut und erst 2018/2019 in Betrieb genommen.

 

Da vorher keine ausreichenden Werte für eine Kalkulation vorlagen, wurde nun eine neue Gebührenkalkulation erstellt.

 

Unter Einbeziehen der kalkulierten Entgelte wurde eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindehaus erstellt, die weitergehend auch die Nutzungsbedingungen während einer Vermietung regelt.

 

Für eine ganztägige Nutzung wird in der Benutzungs- und Entgeltordnung ein Nutzungsentgelt i. H. v. 150,00 € festgesetzt (kalkuliert 151,20 €).

 

Nach vorheriger Absprache der Gemeindevertretung wird ein Nutzungsentgelt i. H. v. 90,00 € für eine halbtägige Nutzung festgelegt.

 

Der kalkulierte Preis darf abgerundet, aber nicht aufgerundet werden.

 

Unterscheidungen zwischen Bürgern der Gemeinde und auswärtigen Bürgern dürfen nicht gemacht werden.

 

Die Gemeindevertretung hat, gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindehaus Golchen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 5.7.3.00.43229000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sonstige Entgelte

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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