Beschlussvorlage - 37/BV/089/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die mit Satzungsbeschluss gleichzeitig beschlossenen Festsetzungen nach § 86 LBauO M-V (siehe Anlage 1) führen heute zu einer erheblichen Beschränkung der baulichen Entwicklung in der Ortslage Wolde. Gerade Bauvorhaben mit abweichenden Gebäudekubaturen können nicht realisiert werden. Das führt insbesondere dazu, dass sich Bauherren gegen eine Lückenbebauung in Wolde entscheiden. Dieser Trend hält seit Jahren an. Um die Attraktivität des ländlichen Bauens in der Ortslage Wolde zu steigern, ist es Absicht der Gemeinde, Hemmnisse einer baulichen Entwicklung, die sich im Wirkbereich der Gemeinde befinden, auszuräumen. In Auseinandersetzung mit der vorliegenden Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wolde sind dabei insbesondere die gestalterischen Festsetzungen auf der Grundlage des § 86 LBauO M-V in den Focus gerückt.

 

Diese lauten:

 

Zulässig sind nur:

 

2.1 Dachform:  Sattel-, Walm- oder Krüppelwalm

2.2 Dachneigung: mindestens 30°

2.3 maximale Höhe der Einfriedungen zur Straßenseite 1m

2.4 Klinker- oder Putzfassade (kein weiß)

 

Ihre Daseinsberechtigung ist in diesem Zusammenhang hinterfragt worden.

 

Die Kosten der Planung trägt ein privater Bauherr. Das geplante Bauvorhaben kann mit den bestehenden Festsetzungen nicht realisiert werden (Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Holz-Fassade).

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die auf der Grundlage des § 86 LBauO M-V in der Bestandssatzung unter 2.0 verankerten gestalterischen Festsetzungen 2.1 bis 2.4 sind vollständig aufzuheben. Dazu ist eine Textsatzung über die 1. Änderung der seit dem 18.05.1999 rechtskräftigen Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wolde aufzustellen.

 

  1. Der vorliegende Entwurf der Textsatzung der Gemeinde Wolde, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der 1. Änderung der seit dem 18.05.1999 rechtskräftigen Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wolde (Anlage 2) sowie der Entwurf der Begründung (Anlage 3) werden gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Kosten der Planung trägt ein privater Bauherr. Das geplante Bauvorhaben kann mit den bestehenden Festsetzungen nicht realisiert werden.

 

 

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Anlagen

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