Beschlussvorlage - 01/BV/360/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Fraktionen der Stadt Altentreptow haben auf der Stadtvertretersitzung am 07.09.2021 nachfolgenden gemeinsamen Antrag an den Stadtvertretervorsteher übergeben:

 

„Das im Dezember 2018 gefundene Stück Stadtmauer aus dem 15. Jahrhundert fristet ein beklagenswertes Dasein und ist aber umso mehr ein historisches Glied in der Kette unserer erhaltenswürdigen Baudenkmäler in unserer Stadt. Da der Herbst und Winter vor unserer Tür stehen und damit auch mit zunehmender Nässe eine weitere Beschädigung oder gar ein Einsturz zu erwarten sind, wollen wir die Verwaltung legitimieren, tätig zu werden.

Die Fraktionen und der Kultur- und Heimatverein sehen in Absprache mit der Verwaltung sofortigen Handlungsbedarf.“

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Stadtvertreter die Möglichkeit die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgerecht eingereicht. Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird oder eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Hinweis der Verwaltung

Die Stadt Altentreptow befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Mit der Haushaltsplanung 2022 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes sind Entscheidung, hinsichtlich der Höhe der Aufwendungen und der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Förderungen sowie Spenden zur Deckung der Aufwendungen zu prüfen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, das Baudenkmal zu sichern, vor Nässe zu schützen und Entscheidungen zu treffen, in welcher geeigneten Art und Weise dies zu erfolgen hat.

 

 

Notwendige Gelder werden in den Haushalt und Folgende eingestellt, es wird eine sofortige Akquirierung von Fördermitteln veranlasst.

 

Eine Spendenaktion wird ins Leben gerufen, so dass alle Bürger die Möglichkeit der Teilhabe wahrnehmen können. Es wird der Erwerb eines oder mehrerer Steine im notwendigen Format ermöglicht, um auch den Eigenanteil der Stadt reduzieren zu können. So haben wir alle die Chance, etwas für unsere Altstadt leisten zu können. Die mediale Verbreitung erfolgt durch die Verwaltung und die Vereine.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Die Aufwendungen müssen erst ermittelt werden. Eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ist erforderlich.

 

 

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Anlagen

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