Beschlussvorlage - 04/BV/036/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Da die zurzeit gültige Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer aus dem Jahr 1997/2001 ist macht sich eine Überarbeitung erforderlich. In der neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen und die Höhe der zu erhebenden Hundesteuer angepasst.

 

Im § 4 der neuen Satzung werden der Steuersatz für den

 

  1. Hund von   15,00 €  auf   25,00 €   für den
  2. Hund von   23,00 €  auf   35,00 €   für den
  3. Hund von   31,00 €  auf   45,00 €   und für den
  4. und jeden weiteren Hund von  8,00 € mehr  auf  50,00 €

 

festgesetzt.

 

Gemäß § 5 und 22 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes - KAG M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grischow beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer mit Wirkung ab dem 01.01.2022.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.1.00.40320000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sonstige Gemeindesteuern (Hundesteuer)

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 700,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 622,25 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 77,75 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:  Durch die Erhöhung der Hundesteuer ab dem Haushaltsjahr 2022 können gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr ca. 390 € mehr zur Annahme angeordnet werden.

 

 

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Anlagen

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