Beschlussvorlage - 36/BV/085/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

- siehe Vorlage an den Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz vom 13.09.2021. -

 

Die Entscheidung des Bürgermeisters ist als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zu werten. Die Eilentscheidung war notwendig, um den Betrieb der Heizungsanlage des Wohnblocks in der Waldstraße 3 – 5 der Gemeinde Tützpatz zu Beginn der Heizperiode zu gewährleisten.

 

Entsprechend § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung vom 25.02.2020 der Gemeinde Tützpatz trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs.4 KV M-V bei der Vergabe nach VOB bis zu einem Wert von 5.000 €. Darüber hinaus liegt die Entscheidung zur Vergabe bei der Gemeindevertretung. Bei äußerer Dringlichkeit kann der Bürgermeister nach § 39 der KV M-V entscheiden. Diese Entscheidung ist nach § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V nachträglich durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen.

 

Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 13.09.2021 gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zur Vergabe von Leistungen nach VOB für die Erneuerung der Heizungsanlage im Wohnblock Waldstraße 3 – 5 der gemeinde Tützpatz.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.1.4.09.52320000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bewirtschaftung der Grundst., Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 115.000,00 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

     41.638,46 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

     15.389,21 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

     57.972,33 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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