Beschlussvorlage - 01/BV/272/2021-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Vorlage 01/BV/272/2021 wurde bereits in den Fachauschüssen der Stadt Altentreptow beraten, mit dem Tenor, dass die Vereine an die Stadtvertreter herangetragen haben, das eine Erhöhung der Entgelte, wie in der Vorlage vorgeschlagen, nicht tragbar wäre und Mitgliedsbeiträge erhöht werden müssten.

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses haben sich darauf verständigt, dass vor der Stadtvertretersitzung mit den Vereinen das Gespräch zu suchen ist, um einen  Konsens zu finden. Am 31.08.2021 fand das Gespräch mit den Vereinen statt.

 

1. Kalkulation

 

Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBI. M-V S. 166), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.

 

Die aktuell bestehende Entgeltordnung wurde am 31.01.2002, die 1. Änderung dazu am 14.12.2006 beschlossen.  Seit dem sind die Gebühren nicht mehr kalkuliert worden. Das den Gebühren zugrunde liegende Kostendeckungsprinzip erfordert die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gebührentarife. Die Überarbeitung der Entgeltordnung dient der Haushaltskonsolidierung.

 

Gegenwärtig werden laut Beschluss der Stadtvertretung für die Vermietung der Sportstätten folgende Entgelte erhoben:


 

 

Entgelte alt pro Stunde

 

(2002/2006)

 

beschlossen

 

für Vereine aus der Stadt

für andere Sportgruppen

Sporthalle KGS

                        6,00 €

                      19,08 €

Sporthalle am Klosterberg

                        6,00 €

                      37,00 €

Sporthalle Schulstraße

                        6,00 €

                      19,00 €

Sportplatz Stralsunder Straße

                        6,00 €

                      50,00 €

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

 

  1. Grundlage der Vorauskalkulation sind die Ist-Werte der Jahre 2018 bis 2020.
  2. Für die Prognose der Daten für 2021 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2018-2020 herangezogen.
  3. Es wurde nach der Restbuchwertmethode kalkuliert
  4. Zur Ermittlung der Verwaltungsgemeinkosten sollen die nach Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ermittelten Werte herangezogen werden.

 

So wurden folgende Entgelte kalkuliert:

 

neu kalkulierte Entgelte

 

in EUR/Stunde

kalkuliert

Sporthalle KGS

20,98

Sporthalle am Klosterberg

39,56

Sporthalle Schulstraße

20,33

Sportplatz Stralsunder Straße

66,00

 

Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Entgelte erheben zu können muss die Entgeltordnung entsprechend geändert werden.

 


2. Entgeltordnung

 

Die Vereinsvorsitzenden haben noch mal deutich zum Ausdruck gebracht, dass eine Erhöhung auf die kalkulierten Entgelte die Mitgliedsbeiträge zu stark belasten würden.

 

Des Weiteren wurde erörtert, dass für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die einem gemeinnützigen Sportverein oder -verband der Stadt Altentreptow angehören die Nutzung für die Training- und Wettkampfzeiten der städtischen Sportstätten unentgeltlich sein sollte.                                                                                                                              

 

Ziel soll es sein, dass die Möglichkeiten und die Angebote zur Sportausübung gesichert, verbessert und erweitert, sowie die Sportentwicklung unterstützt und das Ehrenamt im Sport gestärkt wird. Insbesondere soll die Sportförderung auf die Belange von Kindern und Jugendlichen abgestimmt sein.                           

 

Eine Dynamisierung der Entgelte sollte erfolgen. Die Neufassung der Entgeltordnung soll ab dem 01.01.2022 in Kraft treten.

 

In der Entgeltordnung wurden vier Benutzergruppen gebildet. (siehe Anlage)

 

Nachfolgende Benutzungsentgelte würden sich aus dem Konsens ergeben:

 

Benutzergruppe

I

II

III

IV

Sporthalle Klosterberg

Sportförderung  entgeltfrei

8 EUR

39 EUR

interne Leistungsverrechnung tatsächlicher Aufwand

Sporthalle Schulstraße

Sportförderung  entgeltfrei

8 EUR

20 EUR

interne Leistungsverrechnung tatsächlicher Aufwand

Sporthalle KGS

Sportförderung  entgeltfrei

8 EUR

20 EUR

interne Leistungsverrechnung tatsächlicher Aufwand

Sportplatz, St. Georg

Sportförderung  entgeltfrei

8 EUR

66 EUR

interne Leistungsverrechnung tatsächlicher Aufwand

 

Dynamisierung der Entgelte für die Benutzergruppe II für alle Sportstätten der Stadt Altentreptow:

 

Jahr

Entgelt

2023

10 EUR

2024

12 EUR

 

In der beigefügten Fassung der Benutzungs- und Entgeltordnung wurde der mit den Vereinen getroffene Konsens eingearbeitet.

 

3. Haushaltskonsolidierung

 

Da sich die Stadt Altentreptow in der Haushaltskonsolidierung befindet, ist eine Anpassung/ Erhöhung der Entgelte erforderlich. Mit der gestaffelten Anpassung der Entgelte wird die festgelegte Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept umgesetzt.

 

Die Stadtvertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. die Kalkulation zum Nutzungsentgelt der kommunalen Sportstätten der Stadt Altentreptow
  2. die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Altentreptow  in der beigefügten Fassung
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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushaltsjahr 2021:

 

   Nein

 

   Ja   

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

4.2.4.00.43229000

4.2.4.02.43229000

4.2.4.03.43229000

4.2.4.04.43229000

 

Bezeichnung:

Entgelte Sonstiges

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Mehrerträge/ Mehreinzahlungen

 

 

 

 

 

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Anlagen

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