Beschlussvorlage - 01/BV/272/2021-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kalkulation für die Nutzung der kommunalen Sportstätten der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susanne Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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07.09.2021
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Sachverhalt
Die Vorlage 01/BV/272/2021 wurde bereits in den Fachauschüssen der Stadt Altentreptow beraten, mit dem Tenor, dass die Vereine an die Stadtvertreter herangetragen haben, das eine Erhöhung der Entgelte, wie in der Vorlage vorgeschlagen, nicht tragbar wäre und Mitgliedsbeiträge erhöht werden müssten.
Die Mitglieder des Hauptausschusses haben sich darauf verständigt, dass vor der Stadtvertretersitzung mit den Vereinen das Gespräch zu suchen ist, um einen Konsens zu finden. Am 31.08.2021 fand das Gespräch mit den Vereinen statt.
1. Kalkulation
Gemäß § 1 KAG M-V vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBI. M-V S. 166), sind die Gemeinden und sonstige kommunale Körperschaften grundsätzlich befugt, die Benutzungsbedingungen und das Benutzungsentgelt für ihre öffentlichen Einrichtungen privatrechtlich auszugestalten.
Die aktuell bestehende Entgeltordnung wurde am 31.01.2002, die 1. Änderung dazu am 14.12.2006 beschlossen. Seit dem sind die Gebühren nicht mehr kalkuliert worden. Das den Gebühren zugrunde liegende Kostendeckungsprinzip erfordert die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gebührentarife. Die Überarbeitung der Entgeltordnung dient der Haushaltskonsolidierung.
Gegenwärtig werden laut Beschluss der Stadtvertretung für die Vermietung der Sportstätten folgende Entgelte erhoben:
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Entgelte alt pro Stunde |
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(2002/2006) |
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beschlossen |
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für Vereine aus der Stadt |
für andere Sportgruppen |
Sporthalle KGS |
6,00 € |
19,08 € |
Sporthalle am Klosterberg |
6,00 € |
37,00 € |
Sporthalle Schulstraße |
6,00 € |
19,00 € |
Sportplatz Stralsunder Straße |
6,00 € |
50,00 € |
Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.
Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:
- Grundlage der Vorauskalkulation sind die Ist-Werte der Jahre 2018 bis 2020.
- Für die Prognose der Daten für 2021 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2018-2020 herangezogen.
- Es wurde nach der Restbuchwertmethode kalkuliert
- Zur Ermittlung der Verwaltungsgemeinkosten sollen die nach Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ermittelten Werte herangezogen werden.
So wurden folgende Entgelte kalkuliert:
neu kalkulierte Entgelte |
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in EUR/Stunde |
kalkuliert |
Sporthalle KGS |
20,98 |
Sporthalle am Klosterberg |
39,56 |
Sporthalle Schulstraße |
20,33 |
Sportplatz Stralsunder Straße |
66,00 |
Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Entgelte erheben zu können muss die Entgeltordnung entsprechend geändert werden.
2. Entgeltordnung
Die Vereinsvorsitzenden haben noch mal deutich zum Ausdruck gebracht, dass eine Erhöhung auf die kalkulierten Entgelte die Mitgliedsbeiträge zu stark belasten würden.
Des Weiteren wurde erörtert, dass für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die einem gemeinnützigen Sportverein oder -verband der Stadt Altentreptow angehören die Nutzung für die Training- und Wettkampfzeiten der städtischen Sportstätten unentgeltlich sein sollte.
Ziel soll es sein, dass die Möglichkeiten und die Angebote zur Sportausübung gesichert, verbessert und erweitert, sowie die Sportentwicklung unterstützt und das Ehrenamt im Sport gestärkt wird. Insbesondere soll die Sportförderung auf die Belange von Kindern und Jugendlichen abgestimmt sein.
Eine Dynamisierung der Entgelte sollte erfolgen. Die Neufassung der Entgeltordnung soll ab dem 01.01.2022 in Kraft treten.
In der Entgeltordnung wurden vier Benutzergruppen gebildet. (siehe Anlage)
Nachfolgende Benutzungsentgelte würden sich aus dem Konsens ergeben:
Benutzergruppe |
I |
II |
III |
IV |
Sporthalle Klosterberg |
Sportförderung entgeltfrei |
8 EUR |
39 EUR |
interne Leistungsverrechnung tatsächlicher Aufwand |
Sporthalle Schulstraße |
Sportförderung entgeltfrei |
8 EUR |
20 EUR |
interne Leistungsverrechnung tatsächlicher Aufwand |
Sporthalle KGS |
Sportförderung entgeltfrei |
8 EUR |
20 EUR |
interne Leistungsverrechnung tatsächlicher Aufwand |
Sportplatz, St. Georg |
Sportförderung entgeltfrei |
8 EUR |
66 EUR |
interne Leistungsverrechnung tatsächlicher Aufwand |
Dynamisierung der Entgelte für die Benutzergruppe II für alle Sportstätten der Stadt Altentreptow:
Jahr |
Entgelt |
2023 |
10 EUR |
2024 |
12 EUR |
In der beigefügten Fassung der Benutzungs- und Entgeltordnung wurde der mit den Vereinen getroffene Konsens eingearbeitet.
3. Haushaltskonsolidierung
Da sich die Stadt Altentreptow in der Haushaltskonsolidierung befindet, ist eine Anpassung/ Erhöhung der Entgelte erforderlich. Mit der gestaffelten Anpassung der Entgelte wird die festgelegte Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept umgesetzt.
Die Stadtvertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,2 MB
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3,1 MB
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