Beschlussvorlage - 01/BV/355/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB muss der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow für Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auslegen. Die Auslegung des Entwurfs  des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow" erfolgte vom 12.02.2021 bis zum 12.03.2021. Dadurch lagen die Unterlagen nur 29 Tage aus. Es handelt sich hiermit um einen beachtlichen Fehler gemäß § 214 BauGB.

 

Für die Heilung des Verfahrensfehlers bedarf es einer erneuten Auslegung. Dadurch muss der Satzungs- und Awägungsbeschluss aufgehoben und eine erneute Auslegung beschlossen werden. Nach erfolgter Auslegung wird ein erneuter Satzungs- und Awägungsbeschluss gefasst.

 

Eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu Planentwurf und Begründung ist nicht notwendig, da sich der Verfahrensfehler nur auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bezieht.

 

Der Entwurf muss nicht erneut beschlossen werden. Es werden die gleichen Unterlagen wie bei der Beschlussfassung vom 19.01.2021 (01/BV/215/2020) ausgelegt.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Der Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss vom 08.06.2021 (01/BV/286/2021) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 der Stadt Altentreptow „Photovoltaikanlage Klatzow“ wird aufgehoben (siehe Anlage 1)

 

  1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 der Stadt Altentreptow „Photovoltaikanlage Klatzow“ ist in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2020 erneut auszulegen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ mit der Begründung und dem Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die gesamten Kosten trägt der Vorhabenträger.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...