Beschlussvorlage - 01/BV/354/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Satzungsunterlagen/ Verfahrensakten zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow" wurden nach der Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 08.06.2021 (01/BV/285/2021) beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung eingereicht. Die Stadt Altentreptow erhielt den Genehmigungsbescheid mit einer Maßgabe vom 17.08.2021 unter AZ: 2999/2021-502 (Anlage 1).

 

Im Ergebnis der Prüfung wurde die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow" mit einer Maßgabe genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplans darf erst dann zur Rechtskraft gebracht werden, wenn die Maßgabe erfüllt worden ist. Im Genehmigungsbescheid wurde durch die Maßgabe beauflagt, dass

 

  • die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vollumfänglich zu wiederholen ist.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen.

 

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow wurde

für den Zeitraum vom 12. Februar 2021 bis einschließlich 12. März 2021 ausgelegt. Dieser Zeitraum betrug insgesamt 29 Tage, was einen Tag weniger als die im BauGB bestimmte Mindestdauer umfasste.

 

Nach § 214 Abs. 1 BauGB stellt dies einen beachtlichen Fehler dar. Die Auslegungszeit ist insofern vollumfänglich gemäß den Anforderungen des § 3 Abs. 2 BauGB zu wiederholen.

Der Entwurf 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow" muss erneut für die Dauer von 30 Tagen ausgelegt werden.

 

Die Inhalte des Genehmigungsbescheides wurden geprüft. Ein Widerspruch gegen die Entscheidung wird nicht eingelegt. Die Entscheidung wird akzeptiert, die dazu ausgeführten Begründungen sind nachvollziehbar.

 

Über die Erfüllung der Maßgabe ist durch die Stadtvertretung ein Beitrittsbeschluss (d.h. satzungsändernder Beschluss) zu fassen. Danach ist der Nachweis der Auslegung und der beigefügte Beitrittsbeschluss dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuzusenden. Die Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplans wird erst erfolgen, wenn durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Erfüllung der Maßgabe bestätigt worden ist.

 

Der Entwurf muss nicht nochmal beschlossen werden. Es handelt sich um die gleichen Entwurfsunterlagen wie bei der Beschlussfassung vom 19.01.2021 (01/BV/214/2020).

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt den im Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der angezeigten 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich „Photovoltaikanlage Klatzow" durch die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erteilten Maßgabe vom 17.08.2021, Aktenzeichen 2999/2021-502, beizutreten. Eine erneute Auslegung der Planungsunterlagen soll erfolgen.

 

  1. Der beglaubigte Beschlussauszug über den Beitrittsbeschluss sowie der Nachweis der erneuten Auslegung sind der höheren Verwaltungsbehörde im Sinne des BauGB zur Überprüfung der Genehmigung erneut zur Bestätigung der Maßgabenerfüllung vorzulegen. Nach Bestätigung der Erfüllung der Maßgabe durch die Genehmigungsbehörde ist die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die gesamten Kosten trägt der Vorhabenträger

 

 

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Anlagen

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