Mitteilungsvorlage - 24/MV/100/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die am 1. Juni 2021 durch den Amtsausschuss beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 des Amtes Treptower Tollensewinkel enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wurde der unteren Rechtsaufsicht gem. § 47 Abs. 2 KV M-V am 24.06.2021 angezeigt. 

Die rechtsaufsichtlichen Feststellungen vom 11. August 2021 verweisen u. a. auf abweichende Berechnungen der unteren Rechtsaufsicht bei den nachrichtlichen Angaben. 

 

Daher wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung wie Folgt geändert:

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres ändert sich durch den Nachtragshaushaltsplan von bisher 765.341 EUR auf voraussichtlich 803.052 EUR.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres ändert sich von bisher auf 325.672 EUR auf voraussichtlich 363.383 EUR.

 

Die Haushaltssatzung wurde dementsprechend korrigiert und neu veröffentlicht. Weiterhin ist die geänderte Haushaltssatzung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich vorzulegen und dem Amtsausschuss anzuzeigen. 

 

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Anlagen

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