Beschlussvorlage - 33/BV/060/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Per 30.09.2021 lief die Sollzinsbindungsfrist für den Darlehensvertrag Nr. 640 116 551 9 bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin aus. Das Darlehen ist für die Altverbindlichkeiten (Altschulden) aus dem Wohnungsbau aufgenommen worden. Aufgrund § 3  des Altschuldenhilfe-Gesetzes gemäß § 26 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes M-V stellte die Gemeinde am 08.03.2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuweisung zur Entschuldung. Die Entscheidung dazu steht noch aus. 

 

Vor diesem Hintergrund sollte dieses Darlehen mit einer Restschuld per 30.09.2021 in Höhe von 63.814,10 € nur mit einer kurzen Zinsbindungsfrist umgeschuldet werden. Derzeit zahlt die Gemeinde 0,37 v. H. Zinsen und 2 v. H. Tilgung, dies entspricht einer jährlichen Belastung von 1.575,64 €.

 

Eine Verlängerung für lediglich 1 Jahr oder kürzer ist für die Bank unrentabel. Eine Vorababfrage hat ergeben, dass außer der Sparkasse keine Bank ein Angebot abgeben wird. Um mit der Kündigungsfrist flexibel zu sein, bietet die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin einen variablen Vertrag mit einem Zinssatz von 1,5 % und einer 3-monatigen Kündigungsfrist an. 

 

Gemäß § 22 KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Aufnahme von Krediten zur Umschuldung. Da aber vor dem 30.09.2021 keine Gemeindevertretersitzung mehr stattgefunden hat, hat der Bürgermeister die Entscheidung getroffen, die jetzt durch die Gemeindevertretung zu genehmigen ist.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die nachträgliche Genehmigung der Bürgermeistervorlage 33/BM/062/2021 bezüglich der Zinsanpassung für das Darlehen      640 116 551 9 in Höhe von 63.814,10 € bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin mit einem Zinssatz von 1,5 %, einer Tilgung von 2,0 % und einer 3-monatigen Kündigungsfrist. 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 1.1.4.09.57512/1.1.4.09/0005.792532

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Zins- u. Tilgung von Krediten

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die überplanmäßigen Zinsaufwendungen/-auszahlungen können durch überplanmäßige Erträge/Einzahlungen bei der Gewerbesteuer gedeckt werden.

 

 

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Anlagen

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