Beschlussvorlage - 01/BV/332/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich soll der Bebauungsplan Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ gemäß BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Gebiete für Anlagen, die der Nutzung von Windenergie dienen“ gemäß § 11 BauNVO.

 

Ziel des Bebauungsplans ist es, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Bereich des Windparks „Altentreptow West“ zu regeln. Dazu gehören insbesondere Festsetzungen im Bereich der Abstandsflächen, der Narbenhöhe sowie der Verdichtung.

 

Aufgrund des Entwurfs zur Teilfortschreibung des RREP Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ für die 4. Beteiligungsstufe ist eine Anpassung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses (01/BV/084/2020) notwendig. Der Geltungsbereich wurde im südlichen Bereich des Plangebiets erweiteret.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ der Stadt Altentreptow.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses (01/BV/084/2020) vom 04.02.2020 für den Bebauungsplan Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“.

 

  1. Der Geltungsbereich wird um die Flurstücke 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53 der Flur 1 der Gemarkung Altentreptow sowie um das Flurstück 2 der Flur 11 der Gemarkung Altentreptow erweitert und um die Flurstücke 1+3 der Flur 12 der Gemarkung Altentreptow. Die neue Abgrenzung des Geltungsbereiches mit den Flurstücken 55/2, 56/3, 56/4, 56/5, 56/6, 56/7, 57/1, 57/2, 58, 59, 60/1, 60/2, 61/1, 61/3, 61/4, 61/5, 62, 64, 66 der Flur 1 in der Gemarkung Loickenzin sowie die Flurstücke 9/1, 9/3, 9/4, 10, 11/1, 11/2, 12, 13, 14, 15, 16/1, 16/2, 17/1, 17/2, 18/1, 18/2, 18/3, 19/1, 19/2, 20/1, 21/1, 21/2, 21/3, 21/4, 21/5, 22/1, 22/2, 22/3, 23, 24/1, 24/2, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 26/1, 26/2, 27/1, 27/2, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 56/2, 56/3 der Flur 1 der Gemarkung Altentreptow und das Flurstück 2 der Flur 11 der Gemarkung Altentreptow und die Flurstücke 1+3 der Flur 12 der Gemarkung Altentreptow ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

 

  1. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Die Kosten der Planung müssen im nächsten Jahr berücksichtigt werden. Für das Verfahren ist die Beauftragung eines Planungsbüros notwendig. Eine Ausschreibung der Planungsleistungen ist noch nicht erfolgt.

 

 

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Anlagen

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