Beschlussvorlage - 01/BV/329/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Werbeschilder "Großer Stein" an der Autobahn A 20
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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03.08.2021
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Geplant
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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05.08.2021
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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11.08.2021
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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26.08.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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07.09.2021
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Sachverhalt
Die Stadt Altentreptow könnte vom Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. die touristische Wegweisung an der Autobahn A 20 übernehmen. Der Tourismusverband M-V e.V. stimmt einer Übertragung zu, wenn die Stadt Altentreptow alle für den Umbau erforderlichen Kosten trägt.
Nach dem Übergang kann die Stadt Altentreptow einen Antrag auf Tausch des Motivs stellen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat darauf hingewiesen, dass es notwendig sein wird, die kompletten vorhandenen Gittermaste und Fundamente der beiden Tafeln auch auszutauschen. Die Tafeln für den Naturerlebnispark Mühlenhagen sind noch mit den alten Abmessungen vorhanden (3000x2000). Gemäß der RtB 2008 sind jetzt jedoch Abmessungen von 2400x3600 erforderlich. Dies kann zurzeit Kosten zwischen 15.000-20.000 € für die beiden Werbetafeln verursachen.
Kosten für Unterhaltungsarbeiten wurden bisher nicht in Rechnung gestellt. Gemäß RtB hat der Antragsteller sämtliche Kosten (Erstellung, Beschaffung, Aufstellung, Unterhaltung, ggf. Demontage) zu tragen.
Für den weiteren touristischen Ausbau sollte diese Möglichkeit der Werbung genutzt werden.
Nach einer überschlägigen Kostenkalkulation
- Planung,
- Baugenehmigung,
- 2 neue Werbeschilder,
- Demontage der alten Werbeschilder
- Erneuerung kompletten vorhandenen Gittermaste und Fundamente
wird mit investiven Auszahlungen in Höhe von 50.000 EUR gerechnet. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit einer Förderung geprüft.
Um mit den Planungen beginnen zu können, sollte der Vertrag zu Übernahme der touristischen Wegweiser noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Dann könnte mit der Vorbereitung der Planung begonnen werden.
Im Nachtragshaushalt 2021 sollten für die Planung finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Die Investive Maßnahme könnte dann im Haushalt 2022 planmäßig abgebildet und umgesetzt werden.
Gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt, die touristische Wegweisung an der A 20 (Naturerlebnispark) vom Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. zu übernehmen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen Übertragungsvertrag mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V abzuschließen.
Die Auszahlungen für die Erneuerung der touristischen Wegweisung für den „Großer Stein“ werden im Haushalt 2022 eingeplant.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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2022 |
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nein |
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nein |
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ja |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
Die finanziellen Mittel werden im Haushalt 2022 eingeplant. In den Folgejahren nach Fertigstellung entstehen Aufwendungen aus Abschreibungen und ggf. Unterhaltung. |